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Benutzungsordnung

1. Nutzung

1.1
Die Bibliothek der RFH ist als Ausleihbibliothek eingerichtet. Die Ausleihe ist gebührenfrei.

1.2
Zur Benutzung zugelassen sind sämtliche immatrikulierten StudentInnen, DozentInnen und Angestellte der RFH, sowie SchülerInnen, LehrerInnen und Angestellte der Rheinischen Akademie und deren angeschlossenen Lehranstalten. Die Benutzung der Bibliothek ist nur mit einem Ausweis gestattet.

1.3
Der Bibliotheksausweis wird nach Vorlage des Studenten- und Personalausweises und nach schriftlicher Anerkennung der Benutzungsordnung ausgestellt. Der Bibliotheksausweis ist nicht übertragbar. Sein Verlust ist der Bibliothek unverzüglich mitzuteilen. Für Schäden, die der Bibliothek durch missbräuchliche Benutzung entstehen, haftet der Ausweisinhaber.

1.4
Bei Änderung des Namens oder der Anschrift, ist der Bibliothek Nachricht zu geben. Der Bibliotheksausweis ist beim Entleihen von Büchern oder sonstigen Medien vorzulegen. Bei Exmatrikulation oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ist der Bibliotheksausweis zurückzugeben.


2. Ausleihe

2.1
Es gelten folgende Ausleihfristen:
Bücher: 28 Tage (Wochenende und Feiertage werden mitgezählt!)
Verlängerung: 14 Tage (Eine Verlängerung ist nur möglich, nachdem evtl. fällige Säumnisgebühren gezahlt wurden)
Zeitschriften: 1 Tag
Loseblattausgaben sind nicht entleihbar

2.2
Der/die Benutzerin ist verpflichtet, entliehene Bücher oder Medien sorgfältig aufzubewahren, pfleglich zu behandeln und vor Beschmutzung oder Beschädigung zu schützen. Als Beschädigung gelten auch das Knicken oder Befeuchten von Seiten, handschriftliche Eintragungen, das Untersteichen von Textstellen sowie das unsachgemäße Ein- und Umspulen von Ton- oder Videokassetten.

Der/die BenutzerIn hat sich beim Entleihen vom Zustand der Bücher oder anderer Medien zu überzeugen und auf Beschädigungen hinzuweisen; andernfalls gehen bei der Rückgabe festgestellte Schäden zu seinen Lasten.

Es ist nicht gestattet, entliehene Bücher oder andere Medien an Dritte weiterzugeben. Bei Verlust oder Beschädigung entliehener Bücher oder sonstiger Medien haftet der/die BenutzerIn ohne Rücksicht darauf, ob sie/ihn ein Verschulden trifft. Ersatz ist bis zur Höhe des Neuanschaffungspreises oder der Reparaturkosten zu leisten.


3. Säumnisgebühren und Öffnungszeiten

3.1
Laut Hochschulbibliotheksgebührengesetz werden bei Überschreitung der Leihfrist je ausgeliehenes Buch oder Medieneinheit folgende Säumnisgebühren fällig (ohne dass es einer schriftlichen Mitteilung bedarf):
bis zu 10 Tagen: 2,00 EUR
bis zu 20 Tagen: 5.00EUR
bis zu 30 Tagen: 10,00 EUR
bis zu 40 Tagen: 20,00 EUR

3.2
In den Räumen der Bibliothek darf nicht gegessen, getrunken oder geraucht werden. Taschen, Rucksäcke, Jacken und Mäntel sind in den dafür bereitgestellten Fächern bzw. an der Garderobe zu deponieren.

3.3
Samstag, Sonntag und an Feiertagen bleibt die Bibliothek geschlossen. Urlaubszeiten werden rechtzeitig durch Aushang und auf der Internetseite bekannt gegeben. Die Ausleihzeit verlängert sich entsprechend.