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Deine Bewerbung für einen Studiengang an der Rheinischen Hochschule (RH) Köln

Du hast dich für einen Studiengang an der RH entschieden und möchtest dich bewerben? Erstmal: Super, gute Entscheidung! Hier findest du alle Informationen rund um das Thema Bewerbung und Zulassung. Solltest du darüber hinaus noch Fragen haben, wende dich gerne an unsere Studienberatung.

So bewirbst du dich für einen Studienplatz

  • Schritt 1: Registriere dich über das Online-Formular

    Du registrierst dich über unser Online-Formular. Im Anschluss erhältst du von uns den Studienantrag per Post und eine E-Mail mit weiteren Informationen zu deiner Studienplatzbewerbung.

    Registrieren kannst du dich nur einmal. 

    Du möchtest nach dem Absenden des Formulars deine Daten ändern? In diesen Fällen kontaktiere bitte die Studienberatung.

    Empfangsbestätigungen, Mitteilungen über fehlende Unterlagen sowie deinen Zulassungsbescheid, erhältst du per E-Mail und im Bewerbungsportal. Deshalb: Bitte achte darauf, dass du eine E-Mail-Adresse angibst, die du während des gesamten Bewerbungsprozesses regelmäßig abrufen kannst. Stelle auf jeden Fall sicher, dass in deinem E-Mail-Postfach bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens ausreichend Speicherplatz vorhanden ist. Bitte überprüfe gegebenenfalls auch deinen Spam-Ordner.

    Du kannst dich an der RH innerhalb dieser Zeiträume bewerben:

    Für das Wintersemester: 1. März – 15. Juli
    Für das Sommersemester: 1. September – 15. Januar

    Bewirb dich innerhalb der Bewerbungszeiträume so früh wie möglich. Damit erhöhst du deine Chance auf einen Studienplatz. Sollten nach Bewerbungsschluss noch Studienplätze frei sein, nehmen wir deine Bewerbungsunterlagen auch nach der Frist noch entgegen.

    Achtung: Nicht alle Studiengänge und/oder Studienformen bieten wir zum Sommersemester an. Nähere Informationen findest du in den Key Facts der einzelnen Studiengänge.

  • Schritt 2: Stelle deine Unterlagen zusammen

    Per Post erhältst du von uns deinen Studienantrag und die Anlage zum Datenschutz. Diese benötigen wir von dir ausgefüllt zurück.

    Diese Unterlagen benötigst du für deine Bewerbung an der RH:

    Für alle Studiengänge

    • Ausgefüllter Studienantrag (zudem: unterschriebene Anlage Datenschutz)
    • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur, volle Fachhochschulreife, Meisterbrief o. ä.)
    • Tabellarischer Lebenslauf (unterschrieben), mit Foto
    • Kopie oder Scan des Personalausweises
    • für RH-Absolvent:innen entfällt der Nachweis der HZB

     

    Für ein duales Studium

    • Nachweis über ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis (während des Studiums)
    • Kooperationsvereinbarung mit der RH

     

    Für ein Studium als Nebenhörer:in

    • Studienbescheinigung des aktuellen Studiums, das als Ersthörer:in belegt wird

     

    Im Falle eines vorangegangenen Studiums (gilt auch für Masterbewerbungen)

    • Exmatrikulationsbescheinigung (kann nach Studienzulassung nachgereicht werden, wenn das Studium noch nicht abgeschlossen ist)
    • Bei gleicher Studienrichtung ohne Abschluss: Unbedenklichkeitsbescheinigung der vorigen Hochschule(n)

     

    Für ein Masterstudium, wenn der erste Abschluss noch nicht vorliegt

    • Notenspiegel mit mind. 150 CP sowie Nachweis über Zulassung zur Bachelorthesis

     

    Für ein Masterstudium

    • Nachweis über den Abschluss eines grundständigen Studiums (Bachelor, Diplom) in Form des Abschlusszeugnisses und der Urkunde
    • Für einige Masterstudiengänge sind Englischkenntnisse auf der Niveaustufe B2 (Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) sowie Arbeitsnachweise über einschlägige Berufserfahrungen mit der Angabe über Beschäftigungszeitraum, wöchentlicher Stundenzahl und Tätigkeitsbeschreibung erforderlich. Hierzu beachte bitte die entsprechende Zulassungsordnung.

     

    Hinweis: Bitte schicke uns keine amtlichen Unterlagen im Original zu. Urkunden, Zeugnisse u. ä. schickst du uns in gegenbestätigter Kopie. Das bedeutet: Ein:e Notar:in hat die Kopien beglaubigt oder sie wurden durch Bürgerämter, Arbeitgeber, Kreditinstitute, Pfarrämter o. ä. bestätigt.
     

     Falls
    du dich für ein Bachelorstudium bewerben möchtest und dein Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt, kannst du uns gerne deine anderen Bewerbungsunterlagen schon zusenden. Dein Abschlusszeugnis reichst du nach, sobald du es hast.

  • Schritt 3: Reiche deine Bewerbung bei uns ein

    Du kannst uns deine Bewerbungsunterlagen entweder per Post schicken, vor Ort in einen unserer Briefkästen einwerfen oder innerhalb der Servicezeiten bei uns persönlich abgeben.

    Unsere Adresse lautet:
    Rheinische Hochschule Köln
    Stichwort: Studienplatzbewerbung
    Schaevenstraße 1 a-b
    50676 Köln

So geht es nach deiner Bewerbung weiter

  • Das Auswahlverfahren

    Wenn deine Unterlagen bei uns eingegangen sind, prüfen wir, ob sie vollständig sind. Du erhältst eine Empfangsbestätigung zu deiner Bewerbung sollten Unterlagen fehlen oder unvollständig sein, erfährst du es in deiner Empfangsbestätigung. Den aktuellen Status deiner Bewerbung kannst du darüber hinaus auch jederzeit in deinem Bewerbungsportal nachschauen.
     

    Sind alle notwendigen Unterlagen da und alle Voraussetzungen erfüllt, befindest du dich im Auswahlverfahren. Die Reihenfolge der Vergabe der Studienplätze richtet sich in der Regel  nach dem Datum, an dem die Bewerbungsunterlagen vollständig vorliegen. Früh bewerben lohnt sich also!
     

     Für unsere Bachelorstudiengänge gibt es keinen Numerus Clausus (NC). Die Mindestnoten für unsere Masterstudiengänge
    erfährst du in der jeweiligen Zulassungsordnung.

  • Deine Zulassung

    Wir starten mit den Zulassungen für das Wintersemester im Juli und für das Sommersemester im Januar. Wenn du das Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen hast und wir dir einen Studienplatz anbieten können, erhältst du per E-Mail deinen Zulassungsbescheid und Informationen zu deiner Immatrikulation.
     

    Achtung: Damit der Zulassungsbescheid dich in jedem Fall erreicht, achte bitte auf freien Speicherplatz in deinem E-Mail-Postfach und überprüfe auch regelmäßig deinen Spam-Ordner. Wir sprechen aus Erfahrung!

  • Deine Einschreibung

    Jetzt kannst du dich innerhalb der Frist, die wir dir im Zulassungsbescheid genannt haben, an der RH zum Studium einschreiben. Solltest du die Frist nicht einhalten, vergeben wir den Platz an eine:n andere:n Studienbewerber:in.
     

    Mit der Immatrikulation wird unser Studienvertrag rechtswirksam. Ab dann gilt die Gebührenordnung. Bitte beachte, dass eine Exmatrikulation den Studienvertrag nicht automatisch beendet. Du musst zusätzlich eine fristgerechte Kündigung einreichen. Die Kündigungsfristen erfährst du im Studienantragsformular.
     

    Mit dem Vertragsabschluss
    erkennst du die Studienvertragsbedingungen (siehe Studienantrag), die Gebührenordnung sowie die Hausordnung der RH an.

    Wichtig: Deine Krankenversicherung

    Wenn du studierst, gelten für dich besondere gesetzliche Bestimmungen zur Krankenversicherung. Bei der Einschreibung brauchst du einen Nachweis über das geklärte Versicherungsverhältnis. Wir haben für dich die verschiedenen Versicherungsvarianten in einem Hinweisblatt zur Krankenversicherung zusammengefasst. Am besten informierst du dich schon bei der Bewerbung über deinen zukünftigen Versicherungsstatus.

  • Dein Studium

    Egal, welchen Studiengang du bei uns studieren wirst, Startzeitpunkt, Prüfungsphasen und vorlesungsfreie Zeit sind bei allen gleich. 

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FAQ – Häufig gestellte Fragen

  • Habe ich eine Hochschulzugangsberechtigung?

    Damit du an der Rheinischen Hochschule Köln studieren kannst, benötigst du in jedem Fall den Nachweis einer sogenannten Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Das kann sein:

    • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
    • Fachgebundene Hochschulreife
    • Fachhochschulreife (Fachabitur)
    • Adäquate studiengangsbezogene Hochschulzugangsberechtigung
    • Hochschulzugangsberechtigung über berufliche Qualifikation
  • Was ist eine Hochschulzugangsberechtigung?

    Damit du für ein Studium zugelassen werden kannst, benötigst du einen Nachweis einer sogenannten Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Auch für ein Studium bei uns an der Rheinischen Hochschule ist eine HZB Voraussetzung. Die Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium in Nordrhein-Westfalen kannst du erwerben über:

    Allgemeine Hochschulreife

    Mit der allgemeinen Hochschulreife gibt es keine Einschränkungen für dich, wenn du studieren möchtest. Sie erhältst du entweder, wenn du am Gymnasium die Oberstufe abschließt – dann hast du das Abitur. Oder du erreichst einen gleichwertigen Abschluss auf dem zweiten Bildungsweg.

    Fachhochschulreife (FHR)

    Mit der Fachhochschulreife, häufig auch als „Fachabitur“ bezeichnet, kannst du an einer Fachhochschule ohne Einschränkung auf einen bestimmten Studiengang studieren. Das Fachabitur hast du, wenn du bis zur 12. Klasse (bzw. 11. Klasse nach der Verkürzung der gymnasialen Oberstufe in Deutschland) ohne Abschluss das Gymnasium besucht hast und zusätzlich ein Praktikum oder eine Berufsausbildung absolviert hast.

    Um deine Fachhochschulreife nachzuweisen, legst du folgende Dokumente vor:

    1. Abschluss des schulischen Teils der FHR (Schulabgangszeugnis) und
    2. Nachweis über den Abschluss eines gelenkten Praktikums (Praktikumsnachweis) in Verbindung mit
    3. einer „Zuerkennung der Fachhochschulreife“. Dabei handelt es sich um eine Bestätigung des Praktikumsbetriebes über die Eignung des Praktikums als gelenktes Praktikum.

    Informationen und ein entsprechendes Formular findest du auf der Homepage des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW: „Zuerkennung Fachhochschulreife“

    Alternativ kannst du deine HZB auch so nachweisen:

    1. Abschluss des schulischen Teils der FHR (Schulabgangszeugnis) und
    2. Nachweis über den Abschluss einer staatlich anerkannten Berufsausbildung (IHK-Zeugnis und Abschlusszeugnis der Berufsschule)

    Fachgebundene Hochschulreife

    Mit der fachgebundenen Hochschulreife kannst du bestimmte Studiengänge an einer Hochschule studieren. Welche das sind, wird auf deinem Abschlusszeugnis ausgewiesen.

    Die fachgebundene HZB erreichst du auf mehreren Wegen. Wenn du eine Berufsausbildung mit einem weiterführenden Bildungsgang an einem Berufskolleg abgeschlossen hast, hast du in der Regel eine fachgebundene HZB. Darüber hinaus kannst du über Berufsoberschulen, Fachakademien, Berufsfachschulen, berufliche Fachgymnasien und Studienkollegs eine fachgebundene HZB erwerben.

    Bitte achte bei einer fachgebundenen HZB darauf, ob sie auf ein bestimmtes Bundesland beschränkt ist. In diesem Fall muss eine entsprechende Vereinbarung durch die Kultusministerkonferenz vorliegen, wenn du in Nordrhein-Westfalen studieren möchtest.

    Hochschulzugangsberechtigung über berufliche Qualifikation

    Wenn du in einem Ausbildungsberuf arbeitest, hast du unter bestimmten Bedingungen auch eine HZB, die den Rang der allgemeinen Hochschulreife hat – du kannst damit also uneingeschränkt studieren.

    Eine dieser Voraussetzungen musst du dafür erfüllen:

    1. Du bist Inhaber:in eines Meisterbriefes.
    2. Du hast einen staatlich geprüften Fortbildungsabschluss, z. B. Fachkaufleute oder Fachwirt:innen der IHK oder HWK. Der Lehrgang umfasste mindestens 400 Unterrichtsstunden. Oder du hast eine vergleichbare rechtlich geregelte Fortbildung absolviert, z. B. für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe.
    3. Du hast den Abschluss einer Fachschule, z. B. staatlich geprüfte Techniker:in, staatlich geprüfte Betriebswirt:in etc.

    Du hast eine mindestens zweijährige, staatlich anerkannte Berufsausbildung absolviert und hast mindestens drei Jahre im Ausbildungsberuf gearbeitet. Wenn du einen Studiengang belegen möchtest, der deiner bisherigen Fachrichtung entspricht, kannst du das ohne Zugangsprüfung tun. Möchtest du einen fachfremden Studiengang studieren, kannst du ein Probestudium bei uns aufnehmen.

    Das Probestudium läuft an der Rheinischen Hochschule Köln gGmbH (RH) über den Zeitraum von zwei Semestern.

    Voraussetzungen für das erfolgreiche Probestudium: Das Probestudium ist erfolgreich, wenn du in dem jeweiligen Bachelorstudiengang pro absolviertem Probesemester durchschnittlich mindestens 20 Credit Points (ECTS-Rahmen) erworben hast.

    Das erfolgreiche Probestudium berechtigt dich automatisch zur Fortsetzung des Studiums im jeweiligen Studiengang.

    Ausländische Hochschulzugangsberechtigungen

    Hast du deinen schulischen Abschluss im Ausland erworben, muss vor deiner Aufnahme in das Zulassungsverfahren geprüft werden, ob deine ausländische HZB den gesetzlichen Voraussetzungen für ein Studium in Deutschland entspricht. Weitere Informationen dazu findest du auf unserer Seite „Bewerben mit ausländischer HZB“.

     

  • Muss ich ein Praktikum absolvieren?

    Ein Studium vermittelt traditionell theoretisches Wissen in Vorlesungen und Seminaren – das ist auch an der RH nicht anders. Was dein Studium an der RH auszeichnet, ist jedoch, dass wir in Praxismodulen diese Theorie direkt in der Praxis anwenden. Praktika sind ein wichtiger Baustein, die dein Studium noch näher an das „echte Berufsleben“ rücken.

    Grundpraktikum

    Ein Praktikum vor Studienbeginn ist keine zwingende Voraussetzung für ein Studium an der RH – wir empfehlen es dir jedoch dringend, mindestens vier bis sechs Wochen in deinen Wunschjob in einem Unternehmen oder in der öffentlichen Verwaltung hineinzuschnuppern. Warum? Du sammelst erste Berufserfahrung, weißt besser, was dich erwartet und kannst überprüfen, ob der Job wirklich der richtige für dich ist. Ein Grundpraktikum, so nennen wir das Praktikum vor deinem Studienbeginn, hilft dir nicht nur bei der Berufs- und Studienorientierung, sondern auch während deines Studiums. Theoretische Lerninhalte aus dem Studium wirst du durch deine Praxiserfahrung schneller verstehen und anwenden können. Außerdem knüpfst du Kontakte in die Arbeitswelt, was dir bei der späteren Jobsuche ganz sicher helfen wird. 

    Fachpraktikum (erforderlich bis zum 4. Semester)

    Vor allem in den praxisorientierten Studiengängen ist der Kern des Studiums, dass du Theorie direkt mit der Praxis verknüpfst. Deshalb sehen wir dort ein sechswöchiges Fachpraktikum vor. Bis spätestens bei der Anmeldung der Bachelorthesis solltest du es nachweisen können. Besser ist jedoch, wenn du dein Praktikum schon innerhalb der ersten vier Semester absolvierst. Dann kannst du dich in den letzten Semestern voll und ganz auf deine gewählten Schwerpunkte konzentrieren. Ob in deinem Studiengang ein Praktikum eingeplant ist, erfährst du in der jeweiligen SPO-Studienprüfungsordnung.

  • Wie ist die Zulassung für meinen Studiengang geregelt?

    Die Verfahren, mit denen wir an der RH Studierende auswählen und zulassen, werden in den Bachelor- und Master-Zulassungsordnungen (BZO und MZO) geregelt. Darüber hinaus kann es für einen Studiengang ein spezifisches Auswahlverfahren geben. Zum Beispiel:

    Für den Master Technical Management benötigst du eine Zugangsnote aus dem grundständigen Studium von mindestens 2,0.

    Im Bachelor Mediendesign ist Kreativität gefragt. Für diesen Studiengang bewirbst du dich mit einer Mappe, die in einem Mappenauswahlverfahren begutachtet wird.

  • Fallen für mich Studiengebühren an?

    Die Rheinische Hochschule ist eine staatlich anerkannte Hochschule in privater gemeinnütziger Trägerschaft. Für unsere Studiengänge fallen daher monatliche Studiengebühren an und ein AStA-Beitrag einmal pro Semester. Ausgenommen hiervon sind die Bachelorstudiengänge Maschinenbau, Elektrotechnik und Wirtschaftsingenieurwesen sowie der Master Technical Management. Diese Studiengänge werden vom Land NRW refinanziert. Wenn du einen dieser Ingenieurstudiengänge studierst, profitierst du von den Vorteilen einer privaten Hochschule und zahlst jedes Semester nur den AStA-Beitrag.

    Die Studiengebühren der einzelnen Studiengänge findest du in unserer Gebührenordnung.

  • Wie kann ich mein Studium finanzieren?

    Studiengebühren sollten dich nicht von deinem Wunschstudium abhalten. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, dein Studium zu finanzieren. Wir unterstützen dich mit einer Beratung zur Studienfinanzierung, Tipps und Kontakten zu Stipendiengebern und Unternehmen.

    Dr. Norbert Hermann

    Dr. Norbert Hermann

    Ansprechpartner Studienfinanzierung

  • Wann beginnen die Vorlesungen und die vorlesungsfreie Zeit (Semesterferien)?

    Das Sommersemester beginnt am 1. März und das Wintersemester am 1. September. Die Vorlesungszeit startet bei den allermeisten Studiengängen in der zweiten Semesterwoche und dauert im Sommersemester 16 Wochen und im Wintersemester 17 Wochen.

    Darauf folgt eine zweiwöchige Prüfungsphase und im Anschluss die vorlesungsfreie Zeit. Falls du eine Prüfung wiederholen musst oder die vorlesungsfreie Zeit zur Prüfungsvorbereitung nutzen möchtest, bieten wir in der ersten Woche des Folgesemesters eine zweite Prüfungsphase an.

  • Gibt es an der RH vorbereitende Mathematikkurse?

    Für alle Bachelorstudiengänge (außer Mediendesign) bieten wir in der ersten Woche des ersten Semesters einen Mathematik-Brückenkurs an. Die Teilnahme ist freiwillig. Wir empfehlen sie jedoch allen Studienanfänger:innen. Falls du bereits vor Studienbeginn deine mathematischen Kenntnisse auffrischen möchtest, kannst du auch den kostenlosen Online Mathematik-Brückenkurs OMB+ belegen.
     

     Im Ingenieurbereich
    hast du darüber hinaus die Möglichkeit, ein Qualifizierungssemester im Fach Mathematik vor Studienbeginn zu absolvieren.

  • Wann sind die Bewerbungsfristen?

    Für das Sommersemester kannst du dich vom 1. September bis zum 15. Januar für deinen Wunschstudiengang bewerben. Der Bewerbungszeitraum für das Wintersemester ist vom 1. März bis zum 15. Juli.
      

    Wenn wir nach Ablauf der Bewerbungsfrist noch freie Studienplätze haben, kannst du dich auch danach noch bewerben. Grundsätzlich gilt: Je früher du deine Bewerbung abschickst und sie vollständig vorliegt, desto größer ist deine Chance auf einen Studienplatz.

  • Wie bewerbe ich mich an der RH?

    Der erste Schritt für eine Bewerbung an der RH: Du registrierst dich über unser Online-Formular. Dann erhältst du eine Bestätigungs-E-Mail. Parallel schicken wir dir per Post unseren Studienantrag zu und eine Auflistung, welche Unterlagen wir von dir benötigen. Du kannst uns den ausgefüllten Studienantrag mit den Unterlagen entweder postalisch zusenden oder vor Ort in einen unserer Briefkästen einwerfen und persönlich abgeben. Mit der Abgabe der Bewerbungsunterlagen gehst du noch keine Verpflichtungen ein.

  • Kann ich mich auch für mehrere Studiengänge bewerben?

    Nein. Spätestens, wenn du den Studienantrag ausfüllst, den wir dir nach der Registrierung zusenden, musst du dich für einen Studiengang und eine Studienform entscheiden. Solltest du im Laufe des Bewerbungsverfahrens deinen Studienwunsch ändern wollen, ist das in der Regel kein Problem. Bitte teile die Änderung deines Studienwunsches dem oder der zuständigen Studienberater:in mit.

  • Meine Hochschulzugangsberechtigung liegt mir noch nicht vor. Kann ich mich trotzdem schon bewerben?

    Gerne nehmen wir deine Bewerbung auch ohne Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung an. Am Auswahlverfahren nimmst du allerdings erst teil, wenn uns auch dein Abiturzeugnis, das Zeugnis der vollen Fachhochschulreife oder der Nachweis deiner beruflichen Qualifikation als beglaubigte oder gegenbestätigte Kopie vorliegt.

  • Kann ich an der RH berufsbegleitend studieren?

    An der RH bieten wir zahlreiche Studiengänge an, die du parallel zu deinem Beruf belegen kannst. Die Unterrichtszeiten sind abends und am Wochenende, in der Regel hast du ein Semester mehr Zeit für deinen Abschluss. Schau dir unsere Übersicht der berufsbegleitenden und dualen Studiengänge an. 

  • Welche Unterlagen muss ich für eine vollständige Bewerbung an der RH einreichen?

    In jedem Fall benötigen wir von dir den vollständig ausgefüllten Studienantrag einschließlich der Anlage zum Datenschutz, einen tabellarischen Lebenslauf (unterschrieben, inkl. Foto), Kopie oder Scan deines Personalausweises sowie einen Nachweis deiner Hochschulzugangsberechtigung. Urkunden und Zeugnisse schickst du uns in beglaubigter Kopie.

    Darüber hinaus benötigen wir je nach Studiengang und deiner Situation weitere Unterlagen von dir:

    Falls du bereits studiert hast, schickst du eine Exmatrikulationsbescheinigung mit, aus der die Anzahl der bisherigen Hochschulsemester ersichtlich wird. Solltest du zum Zeitpunkt der Bewerbung noch eingeschrieben sein, kannst du den Exmatrikulationsnachweis bei der Immatrikulation an der RH nachreichen. Stattdessen reichst du bei der Bewerbung vorab eine aktuelle Studienbescheinigung ein.
     

    Wenn du vorher schon in gleicher Studienrichtung studiert aber keinen Abschluss gemacht hast, benötigen wir außerdem eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung der vorigen Hochschule von dir.
     

    Wenn
    du dich für einen Master bewerben möchtest, gehört deine Bachelorurkunde und dein Bachelorzeugnis sowie ggf. Arbeitszeugnisse oder einen Englischnachweis auf B2 Niveau in deine Bewerbung.
     

    Im Zulassungsverfahren können wir
    dich erst berücksichtigen, wenn du alle Unterlagen eingereicht hast. Aber keine Sorge, wir informieren dich, sollte etwas fehlen.

  • Müssen eingereichte Kopien beglaubigt sein? Was ist überhaupt eine beglaubigte Kopie?

    Bitte schicke uns keine wichtigen Unterlagen im Original zu! Alle eingereichten Kopien von Zeugnissen, Urkunden oder Bescheinigungen benötigen wir in beglaubigter oder gegenbestätigter Form. Das kann eine notarielle Beglaubigung oder eine Gegenbestätigung durch Bürgerämter, Arbeitgeber, Kreditinstitute, Pfarrämter oder auch andere (Hoch)Schulen sein. Bei einer Beglaubigung bzw. einer Gegenbestätigung bestätigt eine neutrale Stelle, dass die Kopie deines Dokuments dem Original entspricht. Gerne kannst du diesen Service auch bei uns in Anspruch nehmen.

  • Ich habe eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung oder meinen ersten Studienabschluss im Ausland erworben. Wie gehe ich vor?

    Du hast deinen schulischen Abschluss im Ausland erworben? Dann muss vor deiner Aufnahme in das Zulassungsverfahren geprüft werden, ob die ausländische Hochschulzugangsberechtigung (HZB) den gesetzlichen Voraussetzungen für ein Studium in Deutschland entspricht. Das macht für uns der uni-assist e.V.

    Was ist uni-assist?

    Ob ein ausländischer Bildungsabschluss zu einem Studium in Deutschland berechtigt, stellt Hochschulen vor eine große Herausforderung. Uni-assist ist ein Verein, der von deutschen Hochschulen gegründet wurde. Er übernimmt für die angeschlossenen Hochschulen die Prüfung der ausländischen Abschlüsse. Uni-assist bewertet internationale Studienbewerbungen, prüft die Vergleichbarkeit von Schulbildungen und im Ausland erworbenen Bildungsniveaus. Diese Prüfung erfolgt auch, wenn du bereits im Ausland studiert hast. Im Ausland erworbene Noten können von uni-assist in das deutsche Notensystem umgerechnet werden.

    Bewerben über uni-assist

    Solltest du dich mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung an der RH bewerben wollen, sende deine Bewerbungsunterlagen bitte in einem ersten Schritt an uni-assist. Die Überprüfung deiner Bewerbung ist gebührenpflichtig. Unter www.uni-assist.de findest du weitere Infos.

    Bewerbungsfristen

    Für die Bewerbung über uni-assist gelten folgende Bewerbungsfristen:

    1. Juli für Bewerbungen zum Wintersemester (Start 1. September)
    2. Januar für Bewerbungen zum Sommersemester (Start 1. März)

    Einzelne Bewerbungsunterlagen kannst du auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei uni-assist nachreichen.

    Kriterien für die erfolgreiche Prüfung deiner HZB

    Du bist unsicher, ob deine Unterlagen den Anforderungen einer HZB in Deutschland entsprechen und ob die Prüfung überhaupt Aussicht auf Erfolg hat?

    In diesem Fall hast du die Möglichkeit, dir vorab die Kriterien anzusehen. Auf www.uni-assist.de sowie auf dem Portal Anabin, einer Informationsplattform der Kultusministerkonferenz zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, findest du die entsprechenden Informationen.

    Nach der Prüfung durch uni-assist

    In Anschluss an die Prüfung der Unterlagen schickt dir uni-assist das Ergebnis der Überprüfung per E-Mail zu. Wenn uni-assist feststellt, dass du eine Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland besitzt, wird parallel die RH über das Ergebnis informiert. In diesem Fall erhältst du von der Studienberatung der RH eine Bestätigungsmail, dass du dich nun über die Webseite der RH registrieren kannst.

    Ein positives Ergebnis der Prüfung bei uni-assist bedeutet nicht gleichzeitig eine Zulassung zum Studium! Es kann sein, dass wir deine Zulassung aufgrund von studiengangsbezogenen Zusatzprüfungen oder Studienplatzkapazitäten ablehnen müssen. 

    Die Prüfung über uni-assist nimmt einige Wochen in Anspruch. Daher geht deine Bewerbung an der RH entsprechend später ein. Das berücksichtigen wir jedoch im Zulassungsverfahren. Ein zeitlicher Nachteil entsteht Bewerber:innen mit ausländischer HZB nicht. Dennoch empfehlen wir dir dringend, die Bewerbungsunterlagen möglichst frühzeitig bei uni-assist einzureichen.

    Wenn deine Bewerbung nicht fristgerecht bei uni-assist eingeht, unvollständig ist oder die Prüfung ergibt, dass du nicht über eine ausreichende HZB zu deinem angestrebten Studiengang verfügst, wird deine Bewerbung nicht in unser Zulassungsverfahren übernommen.

  • Ich habe kein Abitur. Kann ich trotzdem an der RH studieren?

    Abitur oder Fachabitur sind nicht die einzigen Wege an die RH. Möglicherweise erfüllst du die Voraussetzungen für ein Studium über eine berufliche Qualifikation: Du hast einen Meisterbrief oder einen anderen staatlich geprüften Abschluss einer sogenannten Aufstiegsfortbildung (z. B. Fachwirt der IHK oder HWK etc.)? Oder einen Abschluss einer Fachschule (staatlich geprüfter Techniker, Betriebswirt etc.)? Absolventen:innen einer mindestens zweijährigen, staatlich anerkannten Berufsausbildung, die nach ihrer Ausbildung mindestens drei Jahre im Ausbildungsberuf gearbeitet haben, gelten ebenfalls als beruflich qualifiziert und können an der RH studieren.
     

     Falls
    deine Ausbildung oder deine Berufserfahrung fachlich von deinem Studienwunsch abweicht, kannst du ein Probestudium aufnehmen. Bitte nimm im Zweifel gern Kontakt zur Studienberatung auf.

  • Für welche Studiengänge muss ich Englischkenntnisse nachweisen?

    Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 musst du für diese Studiengänge nachweisen: 

    • Master Technical Management
    • MBA International Business
    • International Business Administration
    • International Marketing and Media Management

     

    Die genauen Anforderungen findest du in der jeweiligen Master-Zulassungsordnung. 

  • Wie kann ich Arbeitserfahrung nachweisen, die für bestimmte Master benötigt wird?

    Deine Arbeitserfahrung weist du mit einem Arbeitszeugnis nach. Darin sollte detailliert beschrieben sein, was deine Tätigkeiten waren. Außerdem enthält es Angaben über den Beschäftigungszeitraum und der wöchentlichen Arbeitszeit bzw. dem Beschäftigungsverhältnis. 

  • Ich habe schon einmal studiert oder kann Berufserfahrung nachweisen. Kann ich in ein höheres Semester einsteigen?

    Grundsätzlich ist das möglich, wird jedoch von Fall zu Fall geprüft. So gehst du vor: Du schreibst dich nach der Zusage für einen Studienplatz bei uns ein. Wenn das Semester gestartet ist, kannst du beim Prüfungsamt einen Antrag auf Anrechnung bereits erbrachter Leistungen stellen. Dieser wird durch die Studiengangsleitung individuell geprüft. Wir können dir nur Leistungen anerkennen, die vom Studieninhalt und Studienumfang (Credit Points) mit unseren Modulen übereinstimmen. Ob du durch die anerkannten Leistungen in ein höheres Semester eingestuft werden kannst, hängt von der Anzahl der anerkannten Module ab.
     

     
    Die Prüfung der Anerkennung von Studienleistungen und außerhochschulischer Leistungen ist kostenfrei.

  • Wann gelte ich als Ersthörer:in bzw. als Nebenhörer:in?

    Wenn du parallel an keiner anderen Hochschule eingeschrieben bist, studierst du bei uns als Ersthörer:in. Solltest du während des Studiums bei uns noch an einer anderen Hochschule als Ersthörer:in eingeschrieben sein, giltst du bei uns als Nebenhörer:in. Dann reichst du jedes Semester einen entsprechenden Nachweis über die Ersthörerschaft bei uns ein.

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