Kontakt zur Studiengangsleitung
Prof. Dr. Stefan Ludwigs
E-Mail: bmd@rfh-koeln.de
Telefon: 0221 - 420 377 - 20
Wie bei allen RFH-Studiengängen gilt: Erlangte Hochschulreife oder Fachhochschulreife sowie ein Praktikum.
Vorherige Praktika
Je nach schulischer Vorbildung ist der geforderte Nachweis einer praktischen Tätigkeit unterschiedlich. Hier können Sie ermitteln, ob und von welcher Dauer ein Grund- bzw. Fachpraktikum erforderlich ist:
*) Erläuterungen zum Grund- und Fachpraktikum:
Bei dem Grund- und dem Fachpraktikum sollen insgesamt mindestens drei der folgenden Funktionsbereiche durchlaufen werden:
Der Funktionsbereich Organisation ist obligatorisch. Die Gesamtarbeitszeit während des Grund- und Fachpraktikums soll der für den Betrieb geltenden Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten entsprechen. Ist eine Praktikantin oder ein Praktikant nur teilzeitbeschäftigt, verlängert sich die Praktikumszeit entsprechend.
Auf die Praktika können Zeiten einschlägiger Berufsausbildung, einschlägiger Tätigkeiten im Rahmen der Ausbildung in Klasse 11 der Fachoberschule bzw. im Wehrdienst, Zivildienst, Entwicklungsdienst oder einschlägiger Tätigkeiten im Rahmen des dem Erwerb der Zugangsberechtigung dienenden einjährigen gelenkten Praktikums ganz oder teilweise angerechnet werden.
Das Grundpraktikum muss bei der Immatrikulation nachgewiesen werden. Das Fachpraktikum ist spätestens zum Beginn des vierten Studiensemesters nachzuweisen.
**) Erläuterungen zum gelenkten Praktikum
Das einjährige gelenkte Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife wird als besondere Zugangsvoraussetzung und Nachweis einer praktischen Tätigkeit anerkannt, wenn es im Bereich von Medienunternehmen absolviert wurde. Das gelenkte Praktikum ist bei der Immatrikulation nachzuweisen.
Über die Anrechnung einschlägiger Ausbildungs- und Berufstätigkeiten entscheidet der Prüfungsausschuss.
Ihre restlichen Anmeldeunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse etc.) können Sie jederzeit vorher, spätestens aber einen Tag vor der Mappenabgabe in der Verwaltung einreichen.
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