Erfolgreich abgeschlossenes wirtschafts- oder/und rechtswissenschaftliches Studium an einer deutschen Hochschule mit einer Bachelor- oder Diplomprüfung bzw. einem Staatsexamen mit einer Mindestnote von 3,0 bzw. „befriedigend“. Im Falle des rechtswissenschaftlichen Staatsexamens kann der Zulassungs- und Prüfungsausschuss Ausnahmen zulassen.
Nachweis von 240 Creditpoints, die im Rahmen eines der o. g. Studiengänge und durch Berufspraxis erworben wurden.
Der Zulassungs- und Prüfungsausschuss kann für Qualifikationsleistungen, die von einem Bewerber in seiner vorangegangenen beruflichen Praxis erbracht worden sind, bis zu 60 Creditpoints auf die geforderten 240 Creditpoints anrechnen. Diese Qualifikationsleistungen müssen mit den Lernzielen des Studiengangs im Zusammenhang stehen und sind schriftlich nachzuweisen. Die Anrechnungsvoraussetzungen sind individuell festzustellen; eine pauschale Anrechnung von Berufserfahrung findet nicht statt.
Nachweis ausreichender Grundkenntnisse im Steuerrecht, Rechnungswesen und in der Bilanzanalyse, die im Rahmen eines der genannten Studiengänge mit Schwerpunkt Steuern/Rechnungslegung erworben wurden. Dieser Nachweis kann von Studierenden, die ihr Erststudium nicht an der RFH absolviert haben, durch Abgleich mit den Curricula bzw. Modulbeschreibungen der einschlägigen Bachelorstudiengänge der RFH oder im persönlichen Interview erbracht werden.
Studienbewerberinnen und -bewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, benötigen die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder den Nachweis der Goethe-Institute, wobei mindestens die Grundstufe 3 erreicht werden muss.