Berufsbild

Die Einsatzmöglichkeiten für Wirtschaftsjuristen werden sowohl von juristischen als auch von betriebswirtschaftlichen Inhalten bestimmt.

Bei diesen Aufgaben handelt es sich um primär kaufmännisch-unternehmerische Aufgaben, die aber zugleich juristische Kenntnisse und Fähigkeiten erfordern, also Aufgaben an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Recht, bei denen es zwischen wirtschaftlicher Praxis und abstrakten Rechtsnormen zu vermitteln gilt.

Dazu gehört die Prüfung der Anwendbarkeit geltender Rechtsvorschriften auf wirtschaftliche Vorgänge oder die Prüfung geplanter wirtschaftlicher Vorhaben im Hinblick auf mögliche Rechtsfolgen bzw. Übereinstimmung mit dem geltenden Recht.

Berufsfelder für Wirtschaftsjuristen sind hierbei beispielhaft im Einzelnen:

 

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