BBDK-Traineeprogramm

Herzstück und Kernkompetenz des Berufsbildungswerkes Deutscher Krankenhäuser e.V. (BBDK) ist sein 24-monatiges Traineeprogramm, das Führungsnachwuchskräfte im Gesundheitswesen praxisorientiert und nachhaltig auf das komplexe Management eines modernen Krankenhauses vorbereitet.

Damit das Ausbildungskonzept kontinuierlich weiterentwickelt und den Veränderungen im Gesundheitswesen und im Bildungsbereich angepasst wird, kooperiert das Berufsbildungswerk Deutscher Krankenhäuser mit der Rheinischen Fachhochschule Köln.

Parallel zum Traineeprogramm können die Trainees des BBDK an der RFH den Studiengang Medizinökonomie & Digitales Management (M.Sc.) studieren und mit einem „Master of Science“ abschließen.

Intention der Kooperation ist die Förderung des Austauschs zwischen Theorie und Praxis, insbesondere eine nachhaltige Zusammenarbeit der Partner zur Qualifizierung des BBDK-Traineeprogramms und des Masterstudiengangs Medizinökonomie & Digitales Management (M.Sc.).

FAQs zum Trainee-begleitenden Masterstudium Medizinökonomie

Das genaue Prozedere des Bewerbungsverfahrens besteht an der RFH aus fünf Schritten. Alle weiteren Infos dazu finden Sie hier.

Sie können sich bis zum 15. Januar für das Sommersemester bewerben. Semesterstart ist Mitte März.

Für das Wintersemester können Sie sich bis zum 15. Juli bewerben. Das Semester beginnt Mitte September.

In der Regel können Sie sich bei ausreichend freien Plätzen auch über diese Frist hinaus bewerben.

Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium sind:

a) der Abschluss eines Bachelorstudiums

b) Nachweise über:
- mindestens 18 ETCS aus dem Fachgebiet „Gesundheitsökonomie“
- mindestens 30 ETCS aus dem Fachgebiet „Wirtschaftswissenschaften“
- mindestens 12 ETCS aus dem Fachgebiet „Medizin“
- mindestens 12 ETCS aus dem Fachgebiet „Methodische Gesundheitsökonomie“

Bei der Studienberatung erfahren Sie, ob Ihnen gegebenenfalls einzelne ECTS (vgl. Frage 3) für die Zulassung fehlen. Dort erfahren Sie auch, welche Module für Sie infrage kommen, um diese ECTS nachholen zu können.

Bei Bedarf können Sie sich zudem mit dem Studiengangsleiter, Herrn Prof. Dr. Rainer Riedel, abstimmen.

a) Während des Zulassungsprozesses wird anhand der erbrachten Vorleistungen im Abgleich mit den Zulassungsvoraussetzungen (vgl. Punkt 3 b) festgelegt, welche Module eventuell noch nachzuholen wären.

b) Diese noch nachzuholenden Leistungsmodule können Sie dann im laufenden ersten Semester noch ergänzend erbringen.

Wenn Sie mehr als 24 ECTS im ersten Semester nachholen möchten, können Sie dafür auch ein Semester zusätzlich belegen.

a) Sie können sich bis zum Zeitpunkt der Einschreibung entscheiden, ob Sie die fehlenden Module nachholen möchten, oder nicht.

b) Wenn Sie die Module zur Abdeckung der noch nachzuweisenden ECTS nachholen, dann müssen Sie die ECTS im ersten laufenden Studiensemester nachholen.

Wenn Sie die Prüfungen folgender Module Deutsches Gesundheitssystem im Wandel (4 SWS), Unternehmensentwicklung (4 SWS), Bilanzierung im Gesundheitswesen (2 SWS), Controlling im Gesundheitswesen (2 SWS), Strategisches Business-Management (2 SWS) und Managed Care und Case Management (2 SWS) bestanden haben, werden sie Ihnen auf das Curriculum des Masterstudienganges „Medizinökonomie“ angerechnet.

a) Die im Rahmen des Traineeprogramms angebotenen Lehrmodule sind zunächst als eine Pflicht-Qualifikation des BBDK-Traineeprogramms zu verstehen.

b) Wenn Sie sich diese Lehrmodule auf Ihr Masterstudium „Medizinökonomie“ anrechnen lassen möchten, müssen Sie in jedem dieser Module eine Prüfung bestehen.

c) Anrechnung der bestandenen ECTS: Sie erhalten eine Bescheinigung über die abgelegte Prüfungsleistung von den Lehrbeauftragten Ihres BBDK-Moduls. Diese Bescheinigung reichen Sie dann beim RFH-Prüfungsamt ein. Dann kann Ihnen die Leistung auf Ihr Masterstudium „Medizinökonomie“ angerechnet werden.

Die Leistungsnachweise erhalten Sie durch das Bestehen von vier Klausuren, eine Hausarbeit und eine Projektarbeit.

In der Regel umfassen diese Lehrveranstaltungen in den Masterkursen bis zu 25 Studierende.

a) Die Lehrveranstaltungen dieses Masterstudiengangs sind an Freitagen und Samstagen während des 16 Wochen dauernden Sommer- bzw. Wintersemesters geblockt.

b) Die Vorlesungszeiten sind an den beiden Tagen wie folgt aufgeteilt:

  freitags: 13:00 Uhr bis 21:00 Uhr
  samstags: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

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