Neues Gutachten zur Kosten-Nutzen-Bewertung

Köln, 10. März 2010. Zur Versachlichung der Diskussion um die Sparpläne von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) zur Ausgabensenkung im Arzneimittelbereich haben Wissenschaftler der Rheinischen Fachhochschule Köln (RFH) aufgerufen.

"Die Politik braucht aussagekräftige und vergleichbare Daten, auf deren Grundlage sie mit einem klaren Kopf rationale Entscheidungen über die zukünftige Versorgung von 70 Millionen Versicherten treffen kann. Mit politischen Grabenkämpfen kommen wir nicht weiter. Gerade bei der Kosten-Nutzen-Bewertung von innovativen Behandlungsverfahren kommt es auf die Verständlichkeit umfassender wissenschaftlicher Informationen an", sagte Medizin-Ökonom Prof. Dr. Rainer Riedel, Direktor des Instituts für Medizin-Ökonomie & Medizinische Versorgungsforschung (iMÖV) und Vizepräsident der RFH.

Licht ins Dunkel

Das iMÖV veröffentlichte jetzt ein Gutachten, das erstmals internationale Methoden zur Kosten-Nutzen- Bewertung vergleicht. Außerdem empfehlen die Wissenschaftler Änderungen beim bisherigen Bewertungsmodell des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

"Die Kosten-Nutzen-Bewertung wird zukünftig eine bedeutende Rolle bei der Erhaltung des bestehenden hohen medizinisch-technischen Versorgungsniveaus spielen. Hierbei werden neue Medikamente oder neue medizinische Behandlungen gegenüber etablierten Therapien verglichen und festgestellt, ob ein eventueller Zusatznutzen einen höheren Preis rechtfertigt. Es geht um die Frage, ob und wenn ja, zu welchem Preis Patienten künftig mit einer bestimmten Therapie versorgt werden können Deshalb kommt der Verständigung auf ein international vergleichbares Bewertungsverfahren eine hohe Bedeutung zu", erklärte Riedel.

In ihrem Gutachten empfehlen die Wissenschaftler, das IQWiG-Modell um Bewertungsfaktoren ("QUALYs") zu ergänzen, die auch die Lebensqualität des Patienten im Verlauf der Therapie berücksichtigen.

Nach Auffassung der Gutachter sollen wissenschaftliche Institute zukünftig die getroffenen Entscheidungen über eine Kosten-Nutzen-Bewertung in Bezug auf die Erstattungsfähigkeit von innovativen therapeutischen Verfahren über einen Zeitraum von drei Jahren evaluieren. Damit bestünde die Möglichkeit, eine Entscheidung anhand von ausreichenden medizinisch-ökonomischen Daten zu validieren und, wenn nötig, an die neue Datenlage und den damit verbundenen Erkenntnisgewinn anzupassen.

Pressekontakt: Prof. Dr. med. Dipl.-Kfm. (FH) Rainer Riedel, Institut für Medizin-Ökonomie & Medizinische Versorgungsforschung (iMÖV), Rheinische Fachhochschule Köln gGmbH, Telefon: 0221–20302-30, E-Mail: info@imoev.de

Link zum Download des Gutachtens:

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