International Office
Wir freuen uns über die vielfältigen Auslandsaufenthalte und das intensive Interesse unserer Studierenden, mehr internationale Erfahrungen machen zu wollen.
Wir empfehlen Ihnen, sich zwei Semester vor Ihrem Auslandssemester zu entscheiden, welche Hochschule Sie wählen. Um Ihnen Ihre Entscheidung zu erleichtern, bieten wir Ihnen an, sich individuell von uns beraten zu lassen. Zudem stellen wir Ihnen unsere Kooperationspartner und -Hochschulen auf Informationsveranstaltungen während Ihres Studiums vor, auf die wir Sie per Mail hinweisen.
Hilfreich ist auch unsere Checkliste Auslandssemester.
- Internationale Kooperationen
- ERASMUS (Europa) und ERASMUS+-Förderung (weltweit)
- PROMOS-Stipendiatenprogramm
- Auslands-BAföG
- Internationale Projekte
- Internationale Workshops
- Internationale Summerschools
Kontakt und Anschrift
Kontakt
Petra Petri ist Ihre Ansprechpartnerin für ERASMUS (Förderprogramm der Europäischen Union)
Sprechzeiten: Montag und Mittwoch 9–11 Uhr (Raum 3309)
Tel.: 0221 203026356
Bitte vereinbaren Sie einen Termin: international@rfh-koeln.de
Anschrift
Rheinische Fachhochschule Köln gGmbH
International Office
Schaevenstraße 1a-b
50676 Köln
FAQ - Die Fragen & Antworten zum Thema Organisation und Auslandssemester
Wann Sie das Auslandssemester machen, ist Ihnen überlassen. In der Regel bietet es sich ab dem 3. Semester oder später an.
Je nach Auslandsaufenthalt sollten Sie mindestens 6, besser noch 12 Monate vor dem Auslandssemester mit der Planung beginnen. Bitte beachten Sie auch, dass für Teilnahme an Förder-Programmen wie ERASMUS+ gesonderte Fristen zur Bewerbung festgesetzt sind.
Sie können entweder an einer unserer Partnerhochschulen studieren oder an anderen staatlich anerkannten Hochschulen als sogenannter „Freemover“ (autonomer Studienaufenthalt unabhängig von Kooperationsverträgen der Heimathochschule). Hinweis zu Partnerhochschulen: Bitte beachten Sie, dass es verschiedene Formen der Partnerschaften gibt und nicht alle Partnerhochschulen automatisch Studiengebühren frei sind! An manchen Partnerhochschulen haben Sie einfach den Vorteil, einen Studienplatz und einen entsprechenden Ansprechpartner zu erhalten. Studiengebühren fallen hier trotzdem an. Welche dies entsprechend sind entnehmen Sie bitte der Information auf der Homepage. Neue Partnerschaften sind möglich zu schließen. Bitte denken Sie daran, dass eine neue Kooperation mehrere Monate bis zu einem Jahr brauchen kann und nicht immer zustande kommt. Infos Partnerhochschulen und Programme finden Sie hier.
Sie sollten Ihre Auswahl wenn möglich auf ein bis drei Universitäten beschränken. Schauen Sie sich auf der Homepage an, ob die Möglichkeit besteht, ein Auslandssemester im geplanten Zeitraum mit den Kursen, die Sie sich ggf. anrechnen lassen möchten, zu absolvieren. Wenn Sie auf der Homepage der Universität nicht genügend Informationen finden, können Sie gerne direkt per E-Mail beim International Office der ausländischen Universität nachfragen. Hinsichtlich Kursanrechnung siehe Punkte 8. und 9. in diesem Merkblatt.
Der Nachweis von Sprachkenntnissen wird von Land zu Land unterschiedlich vor-ausgesetzt. Amerikanische und kanadische Universitäten verlangen eine bestimmte Mindestpunktzahl im TOEFL-Test. Für viele andere Länder genügt ein Sprachtest des jeweiligen Sprachzentrums der Universität oder eines entsprechenden Institutes. Beachten Sie bitte auch die jeweilige Unterrichtssprache. In vielen Ländern werden englischsprachige Kurse angeboten, in einigen Universitäten findet der Unterricht in der jeweiligen Unterrichtssprache des Landes statt und entsprechende Sprachkenntnisse (außer Englisch) sollten hier auch nachgewiesen werden.
Es ist möglich, dass Sie einen kostenpflichtigen Sprachkurs (vorwiegend Englisch) an der RFH machen und/ oder einen Sprachtest auf Niveau B2 und C1. Der Test kann unabhängig vom Kurs absolviert werden. Für Studierende des Fachbereichs „Ingenieurwesen“ sind diese Angebote staatlich gefördert und somit kostenfrei, für andere Studierende der RFH fallen Gebühren an. Der staatlich geförderte Englisch Kurs wird separat aufgeführt. Weitere Informationen zu Kurs, Test, Zeiten und Gebühren erhalten Sie beim Sprachenzentrum an der RFH unter sprachenzentrum@rfh-koeln.de und im Portal für Zusatzqualifikationen.
Für deutsche Staatsbürger ist innerhalb der EU kein Visum erforderlich. Für die USA, Kanada, Australien und außereuropäische Länder wird in der Regel ein „Study permit“ beantragt, womit eine bestimmte Zeit im Ausland studiert werden darf. Das Visum stellt jedoch keine längerfristige Aufenthaltserlaubnis dar und wird bei der je-weiligen Botschaft des Landes beantragt. Das genaue Vorgehen hängt je nach Land ab und sollte eigenständig recherchiert werden.
Option a) Sie lassen sich keine Leistungen aus Ihrem Studium in Köln anerkennen. In diesem Fall brauchen Sie nur ein Urlaubssemester (mit Hinweis auf einen Auslandsaufenthalt zu Studienzwecken) beim Prüfungsamt zu beantragen. Bitte sprechen Sie dies auch mit Ihrem Studiengangsleiter ab hinsichtlich der Organisation Ihres Studiums in Köln.
Option b) Sie möchten sich gerne Leistungen für Ihr Studium in Köln anerkennen lassen. In diesem Fall sollten Sie sich im Vorfeld die Kurse vom Studiengangsleiter genehmigen lassen, um die spätere Anerkennung zu gewährleisten. Sie beantragen auch hier ein Urlaubssemester im Prüfungsamt mit Hinweis auf einen Auslandsaufenthalt zu Studienzwecken (Formular im Downloadcenter des Studentenportals zu finden) und füllen bitte das Formular Learning Agreement (LA) aus (dieses befindet sich auf der Seite des International Offices)
Das Learning Agreement ist eine Lernvereinbarung zwischen Ihnen und unserer Hochschule. Im Learning Agreement notieren Sie die Kurse, die Sie sich anrechnen lassen möchten und stimmen diese im Vorfeld mit Ihrem Studiengangsleiter ab. Fügen Sie bitte die entsprechenden Modulbeschreibungen der Kurse aus dem Ausland mit bei.
- Hinweis zum Ausfüllen: Bitte füllen Sie das LA möglichst selbständig, Ihrem Studienverlaufsplan entsprechend aus und geben sowohl die Kurse der RFH, als auch die Kurse an der ausländischen Hochschule, die Ihrer Einschätzung nach äquivalent dazu sind, an.
- Hinweis USA / Kanada: Speziell für die Ziele USA und Kanada oder bei neuen Universitäten sollten Sie noch „Alternativkurse“ angeben, falls die erste Kurswahl nicht belegt werden kann.
- Tragen Sie bitte auch die entsprechenden ECTS pro Kurs im Ausland und entsprechend (umgerechnet) an der RFH ein. Sofern Sie sich unsicher mit der Umrechnung sind, fragen Sie an der ausländischen Hochschule direkt nach.
- Bitte reichen Sie die genehmigte und von Ihnen und dem Studiengangsleiter unterschriebene und dadurch genehmigte Version direkt im Anschluss als Scan in elektronischer Form im International Office ein.
- Sollten sich zu Beginn des Auslandsstudiums noch Änderungen des Learning Agreements ergeben, die vorher nicht genehmigt wurden, kontaktieren Sie bitte so schnell wie möglich nach Start des Auslandssemesters Ihren Studiengangsleiter hinsichtlich der Änderungen und um die neuen Kurse genehmigt zu bekommen. Schicken Sie bitte alle wichtigen Infos (Begründung, Modulbeschreibungen) mit.
- Reichen Sie bitte selbständig im Anschluss das neue und vollständig unterschriebene (und somit genehmigte) LA im International Office ein, damit wir auch informiert sind. Sie tragen jedoch Verantwortung, das Original (in Papier oder digitaler Form) für sich aufzubewahren.
- Nach Ihrem Auslandsaufenthalt reichen Sie das Transcript of Records (Notenblatt aus dem Ausland) im Original beim Prüfungsamt ein und stellen dort parallel einen „Antrag auf Anerkennung von Hochschulleistungen“. Das Formular hierfür ist ebenfalls im Download-Bereich des Studentenportals zu finden.
- Fügen Sie bitte Ihr unterschriebenes LA mit den zuvor genehmigten Kursen hinzu. Die Auslandsleistungen werden von Ihrem Studiengangsleiter geprüft und entsprechend Ihrem LA anerkannt. Sie werden schriftlich über das Ergebnis durch das Prüfungsamt informiert.
Hinweis vom Prüfungsamt: Bei Rückkehr aus dem Urlaubssemester (US) nach dem Auslandsaufenthalt zu Studienzwecken: Laut Prüfungsordnung (PO) dürfen bis zu 3 Prüfungen (nicht mehr) aus dem Urlaubssemester im 2. Prüfungstermin, der ins neue Semester fällt, vorgezogen werden.
Beispiel: Sie haben ein Urlaubssemester im Wintersemester vom 01. September bis 28. Februar eingereicht. Anfang März findet i. d. R. der 2. Prüfungstermin statt. Dieser liegt somit schon im Sommersemester, das am 01. März beginnt. Auf schriftlichen Antrag können Sie sich für bis zu 3 Prüfungen in diesem 2. Termin noch anmelden und diese ableisten, sofern Sie sich die Inhalte selbst angeeignet haben und diese Kurse im Ausland nicht belegen konnten. Den Antrag schicken Sie bitte Anfang Februar (für Prüfungen im WS) bzw. Anfang August (für Prüfungen im Sommersemester) an das Prüfungsamt.
Bitte klären Sie dies rechtzeitig mit dem Prüfungsamt ab!
Sie zahlen während Ihres Urlaubssemesters laut Gebührenordnung an der RFH in Köln den vollen AStA-Beitrag (inkl. NRW-Ticket) und eine Monatsrate an Studiengebühren. Für die staatlich refinanzierten Ingenieursstudiengänge gilt, dass diese im Urlaubssemester ausschließlich den vollen AStA-Beitrag bezahlen.
Das ist ganz unterschiedlich; je nachdem welche Hochschule Sie sich ausgesucht haben, in welchem Land sich diese befindet, oder auch wie lange die Theoriephase dort dauert, variieren die Studiengebühren sehr stark von kostenlos bis hin zu mehreren 10.000 € pro Semester an Elite-Hochschulen in den USA oder im UK.
Beachten Sie bitte, dass neben den Studiengebühren je nach Stand und Land unterschiedliche Wohn/- und Lebenshaltungskosten anfallen. Planen Sie hierfür bitte auch die finanziellen Mittel mit ein.
Studium & Praktikum in der EU: Wenn Sie im EU-Ausland studieren möchten, ist das Erasmus+ Programm eine Option. Hier gibt es feste Partnerhochschulen, an denen die Studiengebühren entfallen. Zudem stellt Ihnen das Programm abhängig vom Zielland mindestens 150 € pro Monat während des Studiums und mindestens 250 € pro Monat während eines Praktikums zur Verfügung (vorbehaltlich der Mittelzuweisung durch die NA DAAD). Weitere Informationen zu Eramuss finden Sie hier.
Studium außerhalb der EU: Außerhalb des EU-Raums bieten wir das leistungsbezogene PROMOS Stipendium an, hier werden je nach Zielland ca. 300 € pro Monat gezahlt. Die Förderung ist möglich in Form eines Voll/- oder Teilstipendiums für den Studienaufenthalt und/ oder die Mobilität (Reisekosten).
Weitere Informationen zum PROMOS finden Sie hier.
Sie können sich auf weitere Stipendien außerhalb der RFH bewerben. Viele dieser Stipendien müssen nicht zurückgezahlt werden (Eine Stipendien-Suchmaschine finden Sie beim Deutschen Akademischen Austauschdienst www.daad.de oder unter www.mystipendium.de).
Auch zahlreiche Begabtenförderungswerke (eine Übersicht ist unter www.stipendiumplus.de zu finden) bieten zusätzlich zur Inlandsförderung eine Förderung im Ausland an. Dabei werden in der Regel sowohl alle privaten Auslagen als auch Studiengebühren bis zu einer Höhe von 10.000 € abgedeckt.
Sie können Auslands-BAföG beantragen, welches unabhängig vom BAföG-Anspruch im Inland zu erhalten ist. (Hilfestellung unter www.bafög.de)
Außerdem vergibt das Bundesverwaltungsamt (KfW Bank) günstige Bildungskredite bis maximal 7.200 € unabhängig von Ihrer finanziellen Situation oder der Ihrer Eltern. Informationen unter: www.kfw.de