Freemover Praktikum
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die spezifischen Bedingungen für Studierende der RFH Neuss, die sich bis WS16/17 immatrikuliert haben.
Andere Studierende, die sich für ein Auslandspraktikum und dessen Anerkennung als Studienleistung interessieren, wenden sich bitte an das International Office. Es ist darüber zu empfehlen, mit der Studiengangsleitung über das Vorhaben zu sprechen.
Neben den im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen haben Sie die Möglichkeit, ein Praktikum während des Auslandssemesters zu absolvieren und so ECTS-Punkte zu erwerben.
Für die Anrechnung des Praktikums muss eine separate Lernvereinbarung, ein zusätzliches Learning Agreement –Praktikum (LA-Praktikum) mit der RFHN abgeschlossen werden.
Studierende ab dem Jahrgang d-14 können sich 5 ECTS Punkte über ein Praktikum im In- oder Ausland anrechnen lassen (1 ECTS entspricht 30 Arbeitsstunden).
Unter bestimmten Bedingungen besteht Spielraum bei den Vorgaben. Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich an.
Bitte beachten Sie, dass die ECTS über ein Praktikum kein komplettes Modul ersetzen, sondern nur die Lücke zu den erforderlichen 30 ECTS schließen, d.h. während des Auslandsstudiums müssen trotzdem mindestens vier Kurse (pro Modul ein Kurs) belegt werden (vgl. hier).
Das Praktikum muss im sechsten Semester (Auslandssemester), d.h. zwischen dem 1. April und dem 30. September absolviert werden.
Sofern Sie Ihr Studium vor 2014 begonnen haben, sprechen Sie uns bezüglich der Anrechnung eines Praktikums bitte an.
In dem LA-Praktikum legen Sie die angestrebten Lernergebnisse fest und machen Angaben zu den entsprechenden Abteilungen im Unternehmen sowie zu dem Workload in Stunden.
Auch im Learning Agreement für das Praktikum müssen die Modulvorgaben aus dem Studienverlaufsplan Ihres Studiengangs beachtet werden. Es müssen aber nicht alle Modulbereiche abgedeckt werden. Sie können aus den verschiedenen Modulen wählen, d.h. Sie können die Lernergebnisse in nur einem Bereich festlegen oder Sie definieren Lernergebnisse in mehreren Bereichen.
Beantragung
Das vollständig ausgefüllte LA schicken Sie bitte an die folgende E-Mailadresse des International Office: international@rfh-koeln.de.
Nach Prüfung des Antrags werden Sie vom International Office über den Ausgang informiert.
Nach dem Praktikum:
Nach Beendigung des Praktikums reichen Sie im International Office bitte ein:
• eine Praktikumsbestätigung Ihres Arbeitgebers mit
- Angabe des genauen Zeitraums (von wann bis wann Sie gearbeitet haben; jeweils aufgeschlüsselt nach Abteilungen, wenn Sie in mehreren Abteilungen eingesetzt waren)
- Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit (ob z.B. 20, 38 oder 40 Stunden in der Woche gearbeitet wurde)
- einer kurzen Beurteilung Ihrer Arbeitskraft
• einen 5 bis 10 seitigen Praktikumsbericht innerhalb von 6 Wochen. In diesem muss dargelegt werden, wie die festgelegten Lernergebnisse erreicht wurden.
Der Praktikumsbericht wird vom Studiengangsleiter mit bestanden/nicht bestanden bewertet.
Förderung über Erasmus+
Wenn Sie ein Praktikum von mindestens 2 Monaten Dauer im europäischen Ausland (28 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, FYR Mazedonien, Norwegen, Türkei) planen, dann können Sie über das Erasmus+ Programm gefördert werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Erasmus+.