Freemover Studium
Sie können sich eigenständig für einen Aufenthalt an einer ausländischen Hochschule bewerben. Dabei können Sie eine Hochschule frei wählen oder Sie wenden sich an eine unserer o.g. Partnerhochschulen, mit denen die RFH Abkommen getroffen hat (Weitere Kooperationen).
Mit Ihrem Auslandsaufenthalt ist auch immer die zentrale Frage der Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen an der Rheinischen Fachhochschule Köln, verbunden. Deshalb ist es wichtig, dass Sie parallel zur Bewerbung an der ausländischen Hochschule ein sog. Learning Agreement (LA) mit der RFHN abschließen. Darin fixieren Sie die Kurse, die Sie an der Gasthochschule belegen möchten.
- An Hochschulen, die im Semesterbetrieb arbeiten (d.h. Studiendauer vier bis sechs Monate), können Sie i.d.R. problemlos 25-30 ECTS pro Semester erwerben.
- An Hochschulen, die im Quartersystem arbeiten, ist es in der Regel erforderlich, zwei Quarters zu belegen, um die erforderliche ECTS Anzahl zu erreichen.
Deshalb ist es wichtig, dass Sie parallel zur Bewerbung an der ausländischen Hochschule ein sog. Learning Agreement (LA) mit der RFHN abschließen. Darin fixieren Sie die Kurse, die Sie an der Gasthochschule belegen möchten.
Während des Auslandssemesters müssen Sie 30 ECTS erwerben. Davon sind i.d.R. 25 ECTS über ein Auslandsstudium nachzuweisen und 5 ECTS können über ein Praktikum im In- oder Ausland erreicht werden. Weitere Informationen zum Praktikum erhalten Sie hier.
Unter bestimmten Bedingungen besteht Spielraum bei den Vorgaben. Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich an.
Generell gilt jedoch:
- An Hochschulen, die im Semesterbetrieb arbeiten (d.h. Studiendauer vier bis sechs Monate), können Sie i.d.R. problemlos 25-30 ECTS pro Semester erwerben.
- An Hochschulen, die im Quartersystem arbeiten, ist es in der Regel erforderlich, zwei Quarters zu belegen, um die erforderliche ECTS Anzahl zu erreichen
Ausfüllvorgaben
Bei der Wahl der Kurse muss folgendes berücksichtigt werden:
- Die Kurse müssen thematisch in das jeweilige Modul passen (siehe nachfolgend Modulvorgaben aus dem Studienverlaufsplan Ihres Studiengangs), jedoch keine Inhalte behandeln, die durch Kurse an der RFHN abgedeckt werden.
- Jedes Modul muss mit mindestens einem Kurs abgedeckt sein, d.h. Sie müssen mindestens vier Kurse belegen.
- Die im Ausland gewählten Kurse sollten aus dem 3. Studienjahr sein.
- Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Wunschkurse an der ausländischen Hochschulen auch in dem Zeitraum angeboten werden, in dem Sie Ihren Aufenthalt planen (z.B. Fall, Spring etc.)
- Sprachkurse können für das Modul „Kommunikation und Organisation“ i.d.R. mit 3 ECTS angerechnet werden. Dabei muss es sich um ein Sprachniveau handeln, das nicht bereits durch Kurse an der RFHN erreicht worden ist.
- Hinweis für Logistiker: Wenn Logistiker sich für das Modul „Logistics and Supply Chain Management“ einen Kurs anrechnen lassen möchten, der nicht als direkter logistischer Kurs betitelt ist, muss durch Markierungen in den Course Descriptions der logistische Bezug des Kurses hervorgehoben werden.
- Hinweis für Studierende mit Ziel Nordamerika (USA und Kanada): Aufgrund von Class Crashing ist es in Ihrem Interesse Alternativen anzugeben. Dies dient zu Ihrer Sicherheit: Falls Sie vor Ort nicht in Kurse Ihrer ersten Wahl zugelassen werden, können Sie dann auf die Alternativen ausweichen. Hierzu füllen Sie bitte Anhang I (Seite 3 des jeweiligen LA) aus.
Zum ausgefüllten LA fügen Sie für jeden Kurs eine detaillierte Kursbeschreibung (Course Description) bei. Aus dieser muss erkennbar sein, welche Inhalte in dem Kurs gelehrt werden.
Ebenso muss ersichtlich sein, wie viel Credits (local credits) für den einzelnen Kurs an der ausländischen Hochschule vergeben werden.
Beantragung
Das vollständig ausgefüllte LA mit Anhängen schicken Sie an die folgende Email Adresse des International Office:
international@rfh-koeln.de
Nach Prüfung des Antrags werden Sie vom International Office über den Ausgang informiert.
Während des Auslandsaufenthalts
Sofern Sie im Ausland Änderungen im Learning Agreement vornehmen müssen, zum Beispiel aufgrund von Überschneidungen, Ausfällen oder Überbelegungen, muss die Änderung bei der RFH umgehend beantragt und ein aktualisiertes Learning Agreement eingereicht werden. In diesem Fall reichen Sie uns eine Übersicht mit den Kursen ein, in denen noch freie Plätze verfügbar sind.
Wenn Sie das International Office nicht über Änderungen informieren, besteht kein Anspruch auf eine rückwirkende Anrechnung der Änderung (!). Im schlimmsten Fall wird Ihnen der neue Kurs an der RFH nicht anerkannt und Sie erhalten keine ECTS Punkte.
Es liegt also in Ihrem Interesse, uns rechtzeitig über jegliche Änderungswünsche zu informieren.
Nach dem Auslandsaufenthalt
Nach der Rückkehr aus dem Ausland muss das Transcript of Records, das Ihnen die ausländische Universität ausstellt, im Original vorgelegt werden. Sie können das Original am Empfang vorzeigen. Dort wird eine bestätigte Kopie gemacht und das Original wieder an Sie ausgehändigt. Nach Prüfung des Transcripts durch das International Office, werden Ihre erbrachten Leistungen anschließend zur Anrechnung an das Prüfungsamt weitergeleitet.
Spezifische Bedingungen für Studierende der RFH Neuss (Immatrikulation bis WS16/17)
Während des Auslandssemesters müssen Sie 30 ECTS erwerben. Davon sind i.d.R. 25 ECTS über ein Auslandsstudium nachzuweisen und 5 ECTS können über ein Praktikum im In- oder Ausland erreicht werden. Weitere Informationen zum Praktikum erhalten Sie hier.
Unter bestimmten Bedingungen besteht Spielraum bei den Vorgaben. Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich an.
Ausfüllvorgaben für das Learning Agreement
Bei der Wahl der Kurse muss folgendes berücksichtigt werden:
- Die Kurse müssen thematisch in das jeweilige Modul passen (siehe nachfolgend Modulvorgaben aus dem Studienverlaufsplan Ihres Studiengangs), jedoch keine Inhalte behandeln, die durch Kurse an der RFHN abgedeckt werden.
- Jedes Modul muss mit mindestens einem Kurs abgedeckt sein, d.h. Sie müssen mindestens vier Kurse belegen.
- Die im Ausland gewählten Kurse sollten aus dem 3. Studienjahr sein.
- Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Wunschkurse an der ausländischen Hochschule auch in dem Zeitraum angeboten werden, in dem Sie Ihren Aufenthalt planen (z.B. Fall, Spring etc.)
- Sprachkurse können für das Modul „Kommunikation und Organisation“ i.d.R. mit 3 ECTS angerechnet werden. Dabei muss es sich um ein Sprachniveau handeln, das nicht bereits durch Kurse an der RFHN erreicht worden ist.
- Hinweis für Logistiker: Wenn Logistiker sich für das Modul „Logistics and Supply Chain Management“ einen Kurs anrechnen lassen möchten, der nicht als direkter logistischer Kurs betitelt ist, muss durch Markierungen in den Course Descriptions der logistische Bezug des Kurses hervorgehoben werden.
- Hinweis für Studierende mit Ziel Nordamerika (USA und Kanada): Aufgrund von Class Crashing ist es in Ihrem Interesse Alternativen anzugeben. Dies dient zu Ihrer Sicherheit: Falls Sie vor Ort nicht in Kurse Ihrer ersten Wahl zugelassen werden, können Sie dann auf die Alternativen ausweichen. Hierzu füllen Sie bitte Anhang I (Seite 3 des jeweiligen LA) aus.
Zum ausgefüllten LA fügen Sie für jeden Kurs eine detaillierte Kursbeschreibung (Course Description) bei. Aus dieser muss erkennbar sein, welche Inhalte in dem Kurs gelehrt werden.
Ebenso muss ersichtlich sein, wie viel Credits (local credits) für den einzelnen Kurs an der ausländischen Hochschule vergeben werden.