PROMOS-Stipendiatenprogramm
Die Fördermaßnahme
- gefördert werden Studienaufenthalte an Hochschulen, die außerhalb des ERASMUS+ Raums liegen. Für Studierende, die im ERASMUS+ Raum studieren möchten, steht das ERASMUS+ Stipendium zur Verfügung.
- gefördert werden Studienaufenthalte von 1 bis 6 Monaten. Das Stipendium umfasst bis zu 6 monatliche Teilstipendienraten ( i.d.R. 300 € / Monat) und/oder einen einmaligen Reisekostenzuschuss, dessen Höhe je nach Zielland variiert.
- eine Förderung kann nur für Regionen erfolgen, für die keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht. Wird während des Aufenthalts eine Reisewarnung ausgesprochen, sind Sie angehalten auszureisen. Die Förderung wird in diesen Fällen nicht fortgeführt.
Bewerbungsvoraussetzungen
- Immatrikulation in einem Bachelor- oder Masterstudiengang an der Rheinischen Fachhochschule über den gesamten Zeitraum des geplanten Auslandsaufenthalts
- gute bis sehr gute akademische Leistungen
- Die Bewerber müssen über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen oder Deutschen gemäß § 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAföG gleichgestellt sein. Nichtdeutsche Studierende sind förderfähig, wenn sie in einem Studiengang an der RFH eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der RFH zu erreichen.
Bewerbungsfristen
Für Studienaufenthalte im Wintersemester des gleichen Jahres: 15.5. jeden Jahres.
Für Studienaufenthalte im Sommersemester des Folgejahres: 15.11. jeden Jahres.
(Die Vergabe der Förderzuschüsse erfolgt vorbehaltlich der Mittelzuweisung durch den DAAD.)
Bewerbungsunterlagen
- PROMOS Bewerbungsformular vollständig ausgefüllt
- Motivationsschreiben incl. Angaben zu sonst. gesellschaftlichen Engagement (sofern vorhanden)
- Zusage über den Studienplatz (Acceptance Letter) der Gasthochschule, falls noch nicht vorhanden Kopie der Bewerbungsunterlagen (wichtig ist, dass Sie sich fest für diese Hochschule entschieden haben)
- aktuelles Notenblatt
- aktueller Nachweis über Sprachkenntnisse des Ziellands bzw. der Unterrichtssprache
- Kopie des Learning Agreements (Nachweis zu belegender / anzurechnender Kurse)
- Nachweis Auslandskrankenversicherung (kann später nachgereicht werden)
Hinweis: Erst bei vollständiger Einrichung aller Dokumente erfolgt bei einer Zusage entsprechend auch die Auszahlung der 1. Rate.
Die Bewerbungsunterlagen müssen schriftlich im International Office eingereicht werden.
Ansprechpartnerin für PROMOS im International Office der RFH:
Margret Gleich
Tel.: 0221/20302-1158
E-Mail: international@rfh-koeln.de
Allgemeine Auswahlkriterien
entscheidend
- akademische Leistungen
- Sinnhaftigkeit des Auslandsaufenthaltes für das jeweilige Studium (Motivation, Wahl der Kurse)
- Sprachkenntnisse des Ziellands/der Unterrichtssprache
- Sonstiges (gesellschaftliches Engagement)
zweitrangig
- Studienfortschritt
- Formale Anforderungen an Unterlagen
Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt durch eine von der Hochschulleitung eingesetzte Auswahlkommission, bei der in jedem Fall das 4-Augen Prinzip gewährleistet ist.
Sie erhalten ca. 4-6 Wochen nach dem Ende der Bewerbungsfrist per E-Mail eine Mitteilung über das Ergebnis Ihrer Bewerbung.
Das Bewerbungsformular kann hier herunter geladen werden.
Spätestens innerhalb von vier bis fünf Wochen nach Bekanntgabe der Ergebnisse erhalten Sie von der Gasthochschule ein Transcript of Records ausgestellt. Dieses legen Sie dem Prüfungsamt/Studierendenservice und dem International Office der RFH im Original vor. Ihre erbrachten Leistungen können dann im Prüfungsamt angerechnet und ein Notenblatt erstellt werden, das bescheinigt, dass die im Ausland erfolgreich bestandenen Leistungen gemäß Learning-Agreement an der RFH anerkannt wurden.
Für das International Office der RFH verfassen Sie einen Erfahrungsbericht. Dieser sollte über Ihre positiven, aber auch negativen Erfahrungen während des Semesters berichten. Überlegen Sie sich, welche wertvollen Informationen Sie an zukünftige Austauschstudenten weitergeben möchten. (Vorbereitung, Erfahrungen an der Uni, Tipps rund um Organisation, Leben und weitere Eindrücke) Im Erfahrungsbericht fügen Sie mindestens zwei Fotos ein (nur Landschaft oder Campus auch möglich, falls Sie nicht mit drauf möchten) und reichen diesen spätestens einen Monat nach Abschluss des Auslandssemesters zusammen mit der Zustimmung zur Veröffentlichung als pdf-Dokument an das International Office.
Unterlagen für die 2. Rate, die nach dem Aufenthalt einzureichen sind – innerhalb von 6 Wochen nach Rückkehr aus dem Ausland:
- Unterschriebenes/ gestempeltes Confirmation of Stay (am Ende des Aufenthaltes von der Gasthochschule auszufüllen)
- Erfahrungsbericht mit Zustimmung zur Veröffentlichung (auch anonymisiert möglich)
- Nachweis Anrechnung von Auslandsleistungen gemäß Learning Agreement