Bewerbung an Gasthochschulen – Letter of Nomination
Wenn Sie an einer Gasthochschule im Rahmen eines Förderprogramms studieren möchten, kann es sein, dass die gastgebende Hochschule eine Legitimation seitens der entsendenden Hochschule verlangt. Mit dieser Legitimation nominiert Sie die entsendende Hochschule (in diesem Fall die RFH) zum Studium an der Gasthochschule. Diesen sogenannten „Letter of Nomination“ erhalten Sie, sofern verlangt, vom Auslandsamt der RFH.
Wenn Sie sich im Rahmen einer ERASMUS-Förderung an einer ERASMUS-Hochschule bewerben, kann es beispielsweise sein, dass die Gasthochschule von Ihnen einen Letter of Nomination verlangt.
Hierfür gibt es keine Formvorlage.