Der Masterstudiengang „Öffentliche Sicherheit“ zielt auf die inhaltlich-organisatorische Verknüpfung von Industrie, Gewerbe und öffentlicher Verwaltung ab. Diese Beziehungen sind vielfältig, so zum Beispiel bei Genehmigungsverfahren von Störfallanlagen, der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen, der Information der Öffentlichkeit in Krisensituationen oder auch der präventiven bzw. retrospektiven Auswirkungsbetrachtung. Darüber hinaus erfordern Planungen für Großveranstaltungen, Veranstaltungen mit Menschenmassen sowie Naturereignisse hochprofessionelle Manager in der Gefahrenabwehr. Der Studiengang setzt den erfolgreichen Abschluss eines ingenieur-, natur- bzw. verwaltungswissenschaftlichen Bachelor- oder Diplomstudienganges voraus.