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Zulassungsvoraussetzungen

Zum Master-Studiengang „Arbeits-, Betriebs- und Anlagensicherheit“ kann zugelassen werden, wer nachfolgende Voraussetzungen erfüllt

a) Anforderung an das Erststudium:
Zur Aufnahme dieses Master-Studienganges berechtigen ein ingenieur-wissenschaftlicher Bachelor-Abschluss oder ein anderer ingenieur-wissenschaftlicher Hochschulabschluss gem. Hochschulgesetz des Landes NRW mit der Mindestnote 2,5.

b) Berufstätigkeit:
Zur Aufnahme dieses Master-Studienganges bedarf es zudem des Nachweises qualifizierter beruflicher Ingenieurtätigkeiten im Umfang von mindestens einem Jahr. Insbesondere können Bewerber berücksichtigt werden, sofern sie über solche Berufserfahrung in nachfolgend aufgeführten Tätigkeitsfeldern verfügen:
• Sicherheitstechnik
• Produktionstechnik
• Produktionswirtschaft
• Wirtschaftsingenieurwesen
• Verfahrenstechnik
• Chemieingenieurwesen
• Bauingenieurwesen
• Maschinen- und Anlagenbau
• Feinmechanik
• Versorgungstechnik
• Energiewirtschaft
• Elektrotechnik
• Sonstige qualifizierte Tätigkeiten, die der besonderen Einzelfallprüfung bedürfen.

Anrechnung der Berufserfahrung mit 30 CP

Sollte das vorherige grundständige Studium mit 180 CP abgeschlossen worden sein, kann die nachzuweisende qualifizierte Berufserfahrung mit zusätzlichen 30 CP angerechnet werden.

Studienberatung und Kontakt

Studienberatung/Zulassung
Helmut Lengtat
Tel.: +49 (0) 221 20302-6340
E-Mail: studienberatung.lengtat@rfh-koeln.de
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Studiengangsleiter
Dr. Friedhelm Wolter
E-Mail:

 

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Sie sind auch herzlich eingeladen, unsere Infoabende zu besuchen. Aktuell anstehende Termine finden Sie oben in der rechten Spalte sowie unter Aktuelles > Termine.

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