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Zulassungsvoraussetzungen
Zum Master-Studiengang „Arbeits-, Betriebs- und Anlagensicherheit“ kann zugelassen werden, wer nachfolgende Voraussetzungen erfüllt
a) Anforderung an das Erststudium:
Zur Aufnahme dieses Master-Studienganges berechtigen ein ingenieur-wissenschaftlicher Bachelor-Abschluss oder ein anderer ingenieur-wissenschaftlicher Hochschulabschluss gem. Hochschulgesetz des Landes NRW mit der Mindestnote 2,5.
b) Berufstätigkeit:
Zur Aufnahme dieses Master-Studienganges bedarf es zudem des Nachweises qualifizierter beruflicher Ingenieurtätigkeiten im Umfang von mindestens einem Jahr. Insbesondere können Bewerber berücksichtigt werden, sofern sie über solche Berufserfahrung in nachfolgend aufgeführten Tätigkeitsfeldern verfügen:
• Sicherheitstechnik
• Produktionstechnik
• Produktionswirtschaft
• Wirtschaftsingenieurwesen
• Verfahrenstechnik
• Chemieingenieurwesen
• Bauingenieurwesen
• Maschinen- und Anlagenbau
• Feinmechanik
• Versorgungstechnik
• Energiewirtschaft
• Elektrotechnik
• Sonstige qualifizierte Tätigkeiten, die der besonderen Einzelfallprüfung bedürfen.
Anrechnung der Berufserfahrung mit 30 CP
Sollte das vorherige grundständige Studium mit 180 CP abgeschlossen worden sein, kann die nachzuweisende qualifizierte Berufserfahrung mit zusätzlichen 30 CP angerechnet werden.
Studienberatung und Kontakt
Studienberatung
Helmut Lengtat
Raum S-001
Tel.: +49 (0) 221 203026340
E-Mail:
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Studiengangsleiter
Dr. Friedhelm Wolter
E-Mail:
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