Zugangsvoraussetzungen

Die Studiengänge werden sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester angeboten.

Zugangsvoraussetzungen des weiterbildenden Studiengangs

Zum Studium berechtigen

a) Zum Studium dieses Master-Studienganges berechtigen ein Bachelor-Abschluss oder ein anderer Hochschulabschluss gem. Hochschulgesetz des Landes NRW mit der Mindestnote „3,0“ sowie dem Nachweis von mindestens 45 ECTS-Punkte in betriebswirtschaftlichen und /oder medien- bzw. kommunikationswissenschaftlichen Modulen.
 
(b) Der entsprechende Nachweis kann auch durch einen Zulassungstests oder im Rahmen der allgemeinen Anerkennungsverfahren für extern erbrachte Leistungen und außerhochschulisch erworbene Kompetenzen nachgewiesen werden. Der Zulassungstest kann mündlich oder schriftlich erfolgen und unterliegt dem Nachteilsausgleich der Master Prüfungsordnung.
 
(c) Für den Weiterbildungsmaster „Digital Business Management“ ist zudem eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung in der digitalen Wirtschaft von nicht unter einem Jahr nachzuweisen.

Sollte das vorherige grundständige Studium mit 180 CP abgeschlossen worden sein, kann die nachzuweisende einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr mit zusätzlichen 30 CP angerechnet. Bewerberinnen und Bewerber müssen dazu in ihrem Bewerbungsschreiben schlüssig darlegen, hinsichtlich welcher der zentralen Qualifikationsziele des Studiengangs ihre bisherige berufliche Erfahrung als vorbereitend anerkannt werden soll. Bei Bedarf kann die Hochschule ein Klärungsgespräch mit der Bewerberin / dem Bewerber durchführen. Über die Anerkennung entscheidet in jedem Einzelfall der Präsident der Hochschule.

 

Zugangsvoraussetzungen des Vollzeit-Studiengangs

Zum Studium berechtigen

a) Zum Studium dieses Master-Studienganges berechtigen ein Bachelor-Abschluss oder ein anderer Hochschulabschluss gem. Hochschulgesetz des Landes NRW mit der Mindestnote „3,0“ sowie dem Nachweis von mindestens 45 ECTS-Punkte in betriebswirtschaftlichen und /oder medien- bzw. kommunikationswissenschaftlichen Modulen.
 
(b) Der entsprechende Nachweis kann auch durch einen Zulassungstests oder im Rahmen der allgemeinen Anerkennungsverfahren für extern erbrachte Leistungen und außerhochschulisch erworbene Kompetenzen nachgewiesen werden. Der Zulassungstest kann mündlich oder schriftlich erfolgen und unterliegt dem Nachteilsausgleich der Master Prüfungsordnung.

 

Unsere Studieng�nge

Jetzt bewerben