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Zugangsvoraussetzungen
Das Studium kann prinzipiell jeder Studienbewerber aufnehmen, der die formalen Zugangsvoraussetzungen für das konsekutive Masterstudium an Hochschulen erfüllt, demnach:
- Diplom- oder Bachelorabschluss von Fachhochschulen oder Universitäten mit einer Abschlussnote von mind. 3.0 in wirtschaftsbezogenen Studiengängen wie BWL, Medienwirtschaft, Media Management oder anderen medien- und kommunikationswirtschaftlichen Studiengängen oder aus den Bereichen Wirtschaftswissenschaften, Wirtschafts-Ingenieurwesen, Wirtschaftsinformatik, Wirtschafts-Recht oder Wirtschafts-Psychologie.
- Abschlüsse aus anderen Studiengängen wie Medien Design, Medien- und Kommunikationswissenschaften, Informatik, Psychologie, Recht mit der Mindestnote 3,0 sowie mindestens 45 CPs in betriebswirtschaftlichen und/oder in medien- und kommunikationswissenschaftlichen Modulen. Dieser Nachweis kann auch im Rahmen eines mündlichen oder schriftlichen Zulassungstest gem. §3 (c) MZO erbracht werden.
- §4, 2 Die Einschreibung erfolgt gemäß Eingangsdatum der vollständigen Unterlagen sowie im Rahmen der Kapazitäten der Hochschule.
- Sollten im Rahmen des Diploms- oder Bachelorabschlusses keine Fächer wie English oder Business English absolviert worden sein, oder kein Auslandsemester an einer englischsprachigen Hochschule und auch kein englischsprachiges Auslandspraktika von mindestens 6 Monaten absolviert worden sein, dann müssen Englischkenntnisse durch bestandene Sprachtests (B2 Niveau) nachgewiesen werden.
- Studienbewerberinnen und -bewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, benötigen die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (C1Niveau nach dem GeR – gilt nicht für Native Deutsche) und müssen ihre Bewerbung über Uni-Assist einreichen.