Dr. Christian Schmitz

Lehrbeauftragter für Criminal Compliance und Compliance Management Systeme

Hinweis: Alle vorstehend aufgelisteten Lehrbeauftragte sind keine Arbeitnehmer der RFH und stehen nicht in einem Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis zur RFH.

Beruflicher Werdegang
Dr. Christian Schmitz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht und Partner der renommierten Strafrechtskanzlei verte|rechtsanwälte. Er berät und verteidigt in den Bereichen Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie zu Compliance-Fragen.

In der Beratung von Unternehmen und Körperschaften stellt zum einen die Aufarbeitung kritischer Sachverhalte einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit dar – hier von komplexen Wirtschaftssachverhalten bis zu Unglücksfällen. Dabei leitet er sogenannte Internal Investigations und erstattet Compliance-Gutachten (so z. B. für Deutsche Sportverbände, IT-Startups, Lebensmittelkonzerne). Zum anderen berät Dr. Schmitz Unternehmen präventiv, insbesondere bei der Umsetzung von Compliance-Programmen.

Lehre
Seit 2016 hält Dr. Schmitz die Vorlesung zu Compliance Grundlagen II (Criminal Compliance, insbesondere Internal Investigation, Hinweisgebersystemen, Korruptions- und Geldwäscheprävention) sowie die Vorlesung Compliance Management Systeme im Masterstudiengang der Rheinischen Fachhochschule.

An der Universität zu Köln studierte und promovierte Dr. Schmitz. Zusätzlich leitete er dort strafrechtliche Seminare und Vorlesungen. Zu Fortbildungszwecken schloss sich zu seinem Referendardienst noch eine Tätigkeit in einer Strafrechtskanzlei in den Vereinigten Staaten von Amerika an.

Er ist insbesondere Mitglied der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung (WisteV), des Deutschen Institutes für Compliance (DICO) und des Gesetzgebungsausschusses des Deutsche Strafverteidiger e.V.

Publikationen (Auswahl)
-Das Verbandssanktionengesetz – Ein Unternehmensstrafrecht kraft politischen Willens, BOARD 2020, Ausgabe 5.
- Das neue Unternehmensstrafrecht - Geld und Unterwerfung, WiJ 2019, Ausgabe 4.
- Korruptionsstrafrecht, Sommer/Schmitz, 2. Auflage, 2016.
- Strafrecht gegen Unternehmen? Deutschland quält sich mit einer Idee. – Beitrag in JUVE Handbuch 2016.
- Rangierkunst oder Entgleisung - Die Besetzungsrüge nach Änderung des Geschäftsverteilungsplans, StraFo 10/2016.

Unsere Studieng�nge

Jetzt bewerben