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Zugangsvoraussetzungen
Zum Studium dieses Masterstudienganges ist berechtigt, wer:
- Bachelor-Abschluss oder einen anderen Hochschulabschluss gemäß Hochschulgesetz des Landes NRW erworben hat
- im Studiengang Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Wirtschaftswissenschaften, Finanzwirtschaft, Wirtschaftsinformatik, Medizinökonomie, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftspsychologie, Medienwirtschaft oder in vergleichbaren Studiengängen
- Mit mindestens 210 CPs nach dem ECTS-Rahmen
- OPTIONALE Einzelfallregelung bei mindestens 180 CP: 30 CP (750 h) können durch berufliche Praxis angerechnet werden (Einzelentscheidung).
oder
- in Rechtswissenschaften das Erste Juristische Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen hat
und
- Qualifizierte berufspraktische Erfahrung (im Wesentlichen auf das Gebiet Compliance und/oder Corporate Security) von in der Regel nicht unter einem Jahr. Der Juristische Vorbereitungsdienst gilt als einschlägige berufspraktische Erfahrung.
- Nachweis von Kenntnisse in der juristischen Methodenlehre und auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts