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Zugangsvoraussetzungen
Zum Studium dieses Masterstudienganges ist berechtigt, wer:
- einen Bachelor-Abschluss oder einen anderen Hochschulabschluss gemäß Hochschulgesetz des Landes NRW erworben hat
- in einem wirtschafts- und/oder rechtswissenschaftlichen Studiengang mit mindestens 210 CP nach dem ECTS-Rahmen
- optionale Einzelfallregelung bei mindestens 180 CP: 30 CP können durch berufliche Praxis angerechnet werden
oder
- in Rechtswissenschaften die erste Prüfung (sog. Staatsexamen) erfolgreich abgeschlossen hat.
Zusätzlich muss in beiden Fällen eine qualifizierte berufspraktische Erfahrung (im Wesentlichen auf den Gebieten Compliance und/oder Corporate Security) von in der Regel nicht unter einem Jahr. Der juristische Vorbereitungsdienst gilt als qualifizierte berufspraktische Erfahrung.