Zugangsvoraussetzungen

Zum Studium dieses Masterstudienganges ist berechtigt, wer:

  • Bachelor-Abschluss oder einen anderen Hochschulabschluss gemäß Hochschulgesetz des Landes NRW erworben hat
      • im Studiengang Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Wirtschaftswissenschaften, Finanzwirtschaft, Wirtschaftsinformatik, Medizinökonomie, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftspsychologie, Medienwirtschaft oder in vergleichbaren Studiengängen
      • Mit mindestens 210 CPs nach dem ECTS-Rahmen
      • OPTIONALE Einzelfallregelung bei mindestens 180 CP: 30 CP (750 h) können durch berufliche Praxis angerechnet werden (Einzelentscheidung).


oder

    • in Rechtswissenschaften das Erste Juristische Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen hat

und

  • Qualifizierte berufspraktische Erfahrung (im Wesentlichen auf das Gebiet Compliance und/oder Corporate Security) von in der Regel nicht unter einem Jahr. Der Juristische Vorbereitungsdienst gilt als einschlägige berufspraktische Erfahrung.
  • Nachweis von Kenntnisse in der juristischen Methodenlehre und auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts

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