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Master Steuerrecht (LL.M.)
Steuerrecht (LL.M.) – hybrider Master-Studiengang
Key Facts
- Studiengang: Steuerrecht
- Abschluss: LL.M
- Studienformen: Berufsbegleitend
- Lehrform: Hybrid mit „Blended Learning“-Elementen
- Studiengebühren: 499€ / Monat zzgl. AStA-Beitrag, gebührenfreies Praxissemester
- Voraussetzungen: Bachelorstudium, abgeschlossene Laufbahnprüfung des gehobenen Dienstes der Finanzverwaltung oder erstes Juristisches Staatsexamen, Nachweis Grundkenntnisse im Ertragsteuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
- Studienstart: Wintersemester, Sommersemester
- Dauer: 3 Semester (bei vorher erreichten 210 CP) oder 4 Semester (bei vorher erreichten 180 CP)
- Anrechnung: Bei der 4 Semester-Variante kann das Praxissemester aufgrund bereits erbrachter Berufserfahrung angerechnet werden
- Studienort: Köln und digital
- Credit Points: 90 bzw. 120
- Vorlesungszeiten: Lehrveranstaltungen freitags und samstags
- Sonstiges: konsekutiver berufsbegleitender Masterstudiengang (auch ohne Anstellungsverhältnis möglich); hohe Praxisrelevanz, da die Lehrinhalte auf das Berufsziel „Steuerberater“ vorbereiten; Promotionsberechtigung bei erfolgreichem Abschluss
Wir vermitteln Ihnen steuerrechtliches „State of the Art“-Wissen vor dem Hintergrund aktueller wissenschaftlicher Ergebnisse sowie in der Praxis dominierender Rechtspraktiken für eine breite Fach- und Führungskompetenz.
Mit dem Abschluss Master of Laws (LL.M.) des Masterstudiengangs Steuerrecht der RFH schaffen Sie sich optimale Voraussetzungen für den Arbeitsmarkt. Steuerrechtlich versierte Betriebs- und Volkswirt:innen, Wirtschaftsjurist:innen, Finanzwirt:innen und Jurist:innen sind auf dem Arbeitsmarkt vergleichsweise gering, sodass die Nachfrage das Angebot bei Weitem übersteigt.
Das Konzept des Masterstudiengangs orientiert sich an fünf fachlichen Qualifikationszielen:
- Wissensvertiefung und Wissensverbreiterung in den Bereichen Handels- und Steuerbilanzrecht, Allgemeines Steuer- und Verfahrensrecht, Besonderes Steuerrecht und Internationales Recht
- Eigenständige und praxisorientierte Anwendung und Bewertung der gesetzlichen Grundlagen des Steuerrechts
- Gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Gestaltung komplexer Unternehmensumstrukturierungen durchführen können
- Die Steuerbelastung aufgrund umfassender und vertiefter Fach- und Methodenkenntnisse optimieren können
- Beurteilung der steuerlichen Folgen grenzüberschreitender Betätigungen leisten können
Der Studiengang ist berufsbegleitend akkreditiert, kann aber auch grundsätzlich ohne Anstellungsverhältnis absolviert werden.
Maximale Flexibilität
Für eine maximale Flexibilität kombinieren wir für Sie das Beste aus zwei Welten und bieten den Masterstudiengang Steuerrecht hybrid an, d. h., ca. 70% der Lehrveranstaltungen finden online in virtueller Präsenz statt und einmal im Monat vor Ort in Köln. Die Lehrveranstaltungen sind während der Vorlesungszeit freitags und samstags von 8.30 bis 16.45 Uhr terminiert.
Um den berufsbegleitenden Studiengang noch flexibler zu gestalten, arbeiten einige Dozierende mit der „Blended Learning“-Methode. So nehmen Studierende von 8.00 bis circa 13.30 Uhr live in virtueller Präsenz oder vor Ort an den Vorlesungen teil. Die restliche Zeit können sie sich eigenständig und im eigenen Tempo Lehrstoff durch die von Dozierenden vorbereiteten Lehrvideos aneignen, der in der nächsten Vorlesung vertieft wird.
Hohes Qualifikationsniveau
Die Module und Studieninhalte sind so konzipiert, dass Sie das in ihrem Erststudium erlangte Wissen und Verständnis des Steuerrechts erweitern und vertiefen. Der Wissens- und Forschungskontext soll Ihre Problemlösungsstrategien in neuen oder ungewohnten Umgebungen in einem breiten und interdisziplinären Kontext stellen. Sie werden in die Lage versetzt, Wissen zu integrieren und mit Komplexität umzugehen sowie auch bei unvollständigen bzw. begrenzten Informationen zu rechtlichen Einschätzungen zu kommen. Sie lernen, Ihre Schlussfolgerungen und auch das Wissen und die Logik Ihrer Entscheidungen, einem Mandanten mit oder ohne Fachkenntnisse klar und unzweideutig zu vermitteln.
Der gewählte Abschluss „Master of Laws“ soll das Leistungs- bzw. das Qualifikationsniveau dieses Studiengangs im Bereich der Rechtswissenschaften, vor allem im Steuerrecht, aber auch im Bilanz-, Umwandlungs-, Konzern- und Gesellschaftsrecht, unterstreichen. Es wird eine wissenschaftliche Fundierung zur Bewältigung komplexerer Problemstellungen bei gleichzeitiger Praxisorientierung geboten.
Es handelt sich um einen konsekutiven Masterstudiengang, der auf Grundkenntnissen im Ertragsteuerrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht aufbaut. Diese werden in diesem Studiengang vertieft und auf weitere Gebiete des Steuerrechts verbreitert.
Die seminaristischen Lehrveranstaltungen werden komplett auf Deutsch gehalten.
Die Praxisrelevanz dieses Masterstudiengangs wird dadurch hervorgehoben, dass die Lehrinhalte inhaltlich so ausgerichtet sind, dass sie aufbauend auf den Vorkenntnissen auf das Berufsziel „Steuerberater“ vorbereiten.
Studium in zwei Varianten
Der Studiengang wird in zwei Varianten angeboten. Das ist abhängig davon, wie viele Credit Points (Leistungspunkte) Sie im Erst-Studium erworben haben. Je nachdem kommt für Sie entweder die 120 CP oder die 90 CP Variante in Frage.
Bringen Sie 180 Credit Points mit, wählen Sie im Studienantrag 120 CP (Studium in 4 Semestern)
Bringen Sie 210 Credit Points mit, wählen Sie im Studienantrag 90 CP (Studium in 3 Semestern)
Die 120-CP-Variante unterscheidet sich dahingehend, dass im 3. Semester ein Praxissemester mit 30 CP zu absolvieren ist. Sollte allerdings bis zum Ende der Vorlesungszeit des 2. Semesters eine berufliche Tätigkeit, die die Voraussetzungen des § 36 Abs. 3 StBerG erfüllt, im Umfang von mindestens 750 Stunden absolviert und nachgewiesen worden sein, kann das Praxissemester angerechnet werden. Hierzu zählen auch berufliche Tätigkeiten im o. g. Sinne, die bereits vor oder während des Erststudiums erbracht wurden. Mit diesem Nachweis kann das Studium in drei Semestern abgeschlossen werden.
Gleiches gilt für das jeweils im 1. und 2. Semester zu absolvierende berufsfeldbezogene Praktikum (6 CP = 150 Stunden). Wenn Sie z.B. als Werkstudent:in gearbeitet oder eine Ausbildung als Steuerfachangestellte/r absolviert haben bzw. eine reguläre Berufstätigkeit nachweisen können, können Sie sich dies anrechnen lassen.
Fächer & Module
Zugangsvoraussetzungen
Zum Studium dieses Masterstudiengangs ist berechtigt, wer:
- einen Bachelor-Abschluss oder einen anderen Hochschulabschluss gemäß Hochschulgesetz des Landes NRW im Studiengang Wirtschaftsrecht, Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Wirtschaftswissenschaften, Finanzwirtschaft, Wirtschaftsinformatik, Medizinökonomie, Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftspsychologie, Medienwirtschaft oder vergleichbarer Studiengänge erfolgreich absolviert hat und im Rahmen eines dieser Studiengänge mindestens 180 CP erworben hat oder
- in Rechtswissenschaften das Erste Juristische Staatsexamen oder die Laufbahnprüfung des gehobenen Dienstes der Finanzverwaltung erfolgreich abgeschlossen hat
und einschlägige Grundkenntnisse im Ertragsteuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht nachweist (z. B. durch Nachweis einer entsprechenden Prüfungsleistung im Erststudium oder adäquate Berufserfahrung oder sonstige Weiterbildungsmaßnahmen).
Dozent*innen
Lehrbeauftragte
Lehrbeauftragte sind keine fest angestellten Lehrenden.
Alle vorstehend aufgelisteten Lehrbeauftragte sind keine Arbeitnehmer der RFH.
Kontakt / Bewerben
Studienberatung/Zulassung
Marcus Fröhling, B.Sc.
Tel.: +49 (0) 221 20302-6328
E-Mail: studienberatung.froehling@rfh-koeln.de
Zur Seite der Studienberatung
Studiengangsleitung
Dipl.-Finw. Stefan Jung, LL.M.
Tel. :+49 (0) 0221/20302-7048
E-Mail: stefan.jung@rfh-koeln.de
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