An vielen Hochschulen sind die Bewerbungsfristen für das Wintersemester 2023/24 abgelaufen. Auch an der RFH Köln laufen die Auswahl- und Bewerbungsverfahren auf Hochtouren. Für folgende Studiengänge nehmen wir derzeit noch Bewerbungen entgegen – Reichen Sie daher möglichst schnell Ihre vollständigen Unterlagen ein, damit wir Sie ggf. noch zum Wintersemester 23/24 (Vorlesungsstart 11. September) berücksichtigen können.
Hinweise zu Grund- und Fachpraktika
Mit dem Studium beginnen Sie eine akademische Ausbildung, die traditionell auf theoretischen Inhalten basiert. Verschiedene Praxismodule verzahnen an der RFH jedoch den theoretischen Unterbau mit berufspraktischen Anwendungen. Ein einführender Baustein des Studium sind Praktika.
Das Grundpraktikum
Grundsätzlich wird Bewerberinnen und Bewerbern für ein Bachelorstudium dringend empfohlen, vor Studienbeginn ein mindestens vier- bis sechswöchiges Praktikum in einem Unternehmen oder in der öffentlichen Verwaltung zu absolvieren. Eine solche berufspraktische Vorerfahrung wird an der RFH Köln als „Grundpraktikum“ bezeichnet.
Das Praktikum hat den Hintergrund, dass Sie erste Eindrücke aus einem möglichen späteren Arbeitsbereich kennenlernen. Es wird Ihnen helfen, Lerninhalte aus dem Studium schneller in einen praktischen Zusammenhang zu setzen. Darüber hinaus haben Sie es zum Beispiel bei der Auswahl von Wahlkursen leichter, eine Entscheidung zu treffen, die Ihren Neigungen am ehesten entspricht, weil Sie Arbeitsbereiche nicht nur theoretisch kennen, sondern auch in der Praxis einen Eindruck bekommen haben. Vorbilder, gute wie auch negative, werden für Sie immer eine wichtige Ressource sein!
Für einen optimalen Einblick ist es natürlich gut, wenn der Praktikumsplatz fachlich so dicht wie möglich an Ihrem Studiengebiet liegt. Bei Fragen kommen Sie gern auf die Studienberatung zu.
Das Fachpraktikum
Im Rahmen Ihres Studiums ist darüber hinaus in allen Bachelorstudiengängen ein sogenanntes „Fachpraktikum“ im Umfang von mindestens sechs Wochen erforderlich, dass bis zum Ende des 4. Semesters nachgewiesen werden muss. Einschlägige Berufsausbildungen, z. B. eine Lehre, und Berufstätigkeiten können auf das Praktikum angerechnet werden.
Der Nachweis über das Fachpraktikum gilt als erbracht, wenn die Hochschulzugangsberechtigung an einer Fachoberschule für Technik, Wirtschaft oder Verwaltung in der dem Studiengang entsprechenden Fachrichtung erworben wurde oder eine Meisterausbildung vorliegt.