An vielen Hochschulen sind die Bewerbungsfristen für das Wintersemester 2023/24 abgelaufen. Auch an der RFH Köln laufen die Auswahl- und Bewerbungsverfahren auf Hochtouren. Für folgende Studiengänge nehmen wir derzeit noch Bewerbungen entgegen – Reichen Sie daher möglichst schnell Ihre vollständigen Unterlagen ein, damit wir Sie ggf. noch zum Wintersemester 23/24 (Vorlesungsstart 11. September) berücksichtigen können.
Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
Sollten Sie Ihr Studium aufgrund eines schulischen Abschlusses anstreben, den Sie im Ausland erworben haben, muss vor der Aufnahme in das Zulassungsverfahren geprüft werden, ob die ausländische Hochschulzugangsberechtigung (HZB) den gesetzlichen Voraussetzungen für ein Studium in Deutschland entspricht.
Die Überprüfung von ausländischen Zugangsberechtigungen erfolgt für die RFH ausschließlich über den uni-assist e.V.
Uni-assist
Die Frage, ob ein ausländischer Bildungsabschluss zu einem Studium in Deutschland berechtigt, stellt Hochschulen vor eine große Herausforderung. Uni-assist wurde als Verein von deutschen Hochschulen mit dem Ziel gegründet, diese Aufgabe für die angeschlossenen Hochschulen zu übernehmen. Uni-assist bewertet als Arbeits- und Servicestelle für viele deutsche Hochschulen internationale Studienbewerbungen, prüft die Vergleichbarkeit von Schulbildungen und im Ausland erworbenen Bildungsniveaus. Diese Prüfung erfolgt auch, wenn Sie bereits im Ausland studiert haben. Im Ausland erworbene Noten können von uni-assist in das deutsche Notensystem umgerechnet werden.
Sollten Sie sich mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung an der RFH bewerben wollen, senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bitte in einem ersten Schritt zur Überprüfung an uni-assist. Die Überprüfung Ihrer Bewerbung ist gebührenpflichtig. Sie finden die nächsten Schritte beschrieben unter www.uni-assist.de.
Bewerbungsfristen
Für die Bewerbung über uni-assist gelten folgende Bewerbungsfristen:
- 15. Juli für Bewerbungen zum Wintersemester (Start 1. September)
- 15. Januar: für Bewerbungen zum Sommersemester (Start 1. März)
Einzelne Bewerbungsunterlagen können auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei uni-assist nachgereicht werden.
Nach der Prüfung durch uni-assist
In Anschluss an die Prüfung der Unterlagen schickt Ihnen uni-assist das Ergebnis der Überprüfung per E-Mail zu. Wenn uni-assist feststellt, dass Sie eine Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland besitzen, wird parallel die RFH über das Ergebnis informiert. In diesem Fall erhalten Sie von der Studienberatung der RFH Unterlagen zur Studienbewerbung.
Ein positives Ergebnis der Prüfung bei uni-assist bedeutet nicht gleichzeitig eine Zulassung zum Studium! Die Bewerbung an der RFH muss im Anschluss regulär erfolgen und die RFH behält sich vor, die Zulassung aufgrund von studiengangsbezogenen Zusatzprüfungen oder Studienplatzkapazitäten abzulehnen. Die Tatsache, dass die Prüfung über uni-assist einige Wochen in Anspruch nimmt und die Bewerbung an der RFH entsprechend später eingeht, wird im Zulassungsverfahren berücksichtigt. Ein zeitlicher Nachteil entsteht Bewerbern mit ausländischer HZB nicht. Dennoch ist dringend zu empfehlen, die Bewerbungsunterlagen möglichst frühzeitig bei uni-assist einzureichen!
Wenn Ihre Bewerbung nicht fristgerecht bei uni-assist eingeht, unvollständig ist oder die Prüfung ergibt, dass Sie nicht über eine ausreichende HZB zu dem angestrebten Studiengang verfügen, wird Ihre Bewerbung nicht in das Zulassungsverfahren an der RFH übernommen.
Selbstrecherche
Sind Sie sich unsicher, ob Ihre Unterlagen den Anforderungen einer HZB in Deutschland entsprechen und ob die Prüfung überhaupt Aussicht auf Erfolg hat?
In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, sich vorab die Kriterien anzusehen. Sie finden hierzu Informationen auf der Homepage von uni-assist sowie auf dem Portal Anabin, einer Informationsplattform der Kultusministerkonferenz zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse.