An vielen Hochschulen sind die Bewerbungsfristen für das Wintersemester 2023/24 abgelaufen. Auch an der RFH Köln laufen die Auswahl- und Bewerbungsverfahren auf Hochtouren. Für folgende Studiengänge nehmen wir derzeit noch Bewerbungen entgegen – Reichen Sie daher möglichst schnell Ihre vollständigen Unterlagen ein, damit wir Sie ggf. noch zum Wintersemester 23/24 (Vorlesungsstart 11. September) berücksichtigen können.
Bewerbungs- und Zulassungsverfahren
An vielen Hochschulen sind die Bewerbungsfristen für das Wintersemester 2023/24 abgelaufen. Auch an der RFH Köln laufen die Auswahl- und Bewerbungsverfahren auf Hochtouren. Für folgende Studiengänge nehmen wir derzeit noch Bewerbungen entgegen – Reichen Sie daher möglichst schnell Ihre vollständigen Unterlagen ein, damit wir Sie ggf. noch zum Wintersemester 23/24 (Vorlesungsstart 11. September) berücksichtigen können. Mehr Informationen
Hier finden Sie im Einzelnen erläutert, wie Sie sich bei uns bewerben:
1. Sie möchten studieren? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Für eine Zulassung zu einem Studium an der Rheinischen Fachhochschule Köln (RFH) ist unter anderem der Nachweis einer sogenannten Hochschulzugangsberechtigung (HZB) notwendig, hierzu zählen:
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- Fachgebundene Hochschulreife
- Fachhochschulreife (Fachabitur)
- Adäquate studiengangsbezogene Hochschulzugangsberechtigung
Nähere Informationen über die Formen von Hochschulzugangsberechtigungen in NRW finden Sie unter
Sollten Sie ein Studium bei uns auf der Grundlage eines ausländischen Schul- oder Bachelorabschlusses anstreben, gilt für Sie ein besonderes Bewerbungsverfahren.
Bitte folgen Sie dem Hinweis:
Vor dem Beginn Ihres Bachelorstudiums empfehlen wir Ihnen, ein mindestens vier- bis sechswöchiges Praktikum in einem Unternehmen oder in der öffentlichen Verwaltung zu absolvieren. Sie haben so die Möglichkeit, erste Berufserfahrung zu sammeln und zu prüfen, ob das angestrebte Berufsfeld und die durchzuführenden Tätigkeiten zu Ihnen und Ihren beruflichen Vorstellungen passen. Ein Grundpraktikum vor Ihrem Studienbeginn hilft Ihnen nicht nur bei Ihrer Berufs- und Studienorientierung, sondern auch während Ihres Studiums. Theoretische Lerninhalte aus dem Studium werden Sie durch Ihre Praxiserfahrung schneller verstehen und anwenden können. Während des Studiums ist b.a.w. aber weiterhin ein Fachpraktikum erforderlich.
Das Zulassungs- und Auswahlverfahren für die Studiengänge wird durch die Bachelor- und Master-Zulassungsordnungen (BZO und MZO) festgelegt. Ein studiengangsspezifisches Auswahlverfahren bleibt vorbehalten.
Hinweise zum Zulassungsverfahren Master Technical Management
Für den Masterstudiengang Technical Management gilt ab dem WS 2017/18 eine Zugangsnote aus dem grundständigen Studium von mindestens 2,0 (Vollzeitstudium) bzw. mindestens 2,0 (berufsbegleitendes Studium). Nähere Informationen finden Sie in der Master-Zulassungsordnung Technical Management unter obigem Link.
Bachelor Mediendesign
Für den Studiengang Mediendesign ist Kreativität gefragt. Im Rahmen der Zulassungsprüfung wird daher ein Mappenauswahlverfahren durchgeführt.
Die Rheinische Fachhochschule Köln ist eine staatlich anerkannte Hochschule in privater gemeinnütziger Trägerschaft. Für unsere Studiengänge fallen daher monatliche Studiengebühren an und ein AStA-Beitrag einmal pro Semester. Ausgenommen hiervon sind die Bachelorstudiengänge Maschinenbau, Elektrotechnik und Wirtschaftsingenieurwesen sowie der Master Technical Management. Diese Studiengänge werden vom Land NRW refinanziert. Unsere Studierende dieser Ingenieurstudiengänge profitieren von den Vorteilen einer privaten Fachhochschule und zahlen jedes Semester nur den AStA-Beitrag. Die Studiengebühren der einzelnen Studiengänge können Sie der Gebührenordnung entnehmen:
Sie überlegen noch, wie Sie Ihr Studium finanzieren?
Studiengebühren sollten Sie bei der Suche nach dem für Sie passenden Studiengang nicht davon abhalten, Ihren Wunschstudiengangs zu studieren. Eine umfangreiche Übersicht über mögliche Finanzierungsoptionen und unser Beratungsangebot finden Sie hier:
2. Ihre Studienplatzbewerbung
Sie möchten sich unverbindlich für einen unserer Studiengänge bewerben? Dann registrieren Sie sich über unser Online-Formular und erhalten von uns die Bewerbungsformulare per Post und eine E-Mail mit weiteren Informationen zur Studienplatzbewerbung.
Bitte registrieren Sie sich nur ein Mal über das Online-Formular. Ist die Registrierung nicht möglich, da Sie die Antragsunterlagen schon einmal zu einem früheren Zeitpunkt angefordert haben, oder möchten Sie nach dem Absenden des Formulars Ihre Anschrift, Ihren Studienwunsch oder Ihren Studienbeginn ändern, kontaktieren Sie bitte die Studienberatung.
Geben Sie bitte nur eine E-Mail-Adresse an, die Sie auch während des gesamten Bewerbungsprozesses regelmäßig abrufen können, und achten Sie darauf, dass in Ihrem E-Mail-Postfach bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens ausreichend Speicherplatz zur Verfügung steht. Empfangsbestätigungen, Mitteilungen über fehlende Unterlagen sowie Ihren Zulassungsbescheid, sofern wir Ihnen einen Studienplatz zuweisen können, erhalten Sie ausschließlich per E-Mail.
Folgende Unterlagen reichen Sie bitte mit Ihrem Studienantrag ein, der Ihnen per Post zugesendet wird:
Für alle Studiengänge
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur, volle Fachhochschulreife, Meisterbrief o. ä.)
- Tabellarischer Lebenslauf (unterschrieben), mit Foto
- Geburtsurkunde (bei Namensänderung bitte auch die Heiratsurkunde, Adoptionsurkunde, Einbürgerungsurkunde o. ä.)
- für RFH-Absolvent*innen entfallen der Nachweis der HZB und die Geburtsurkunde
Zusätzlich zu diesen Unterlagen reichen Sie bitte folgende studiengangsspezifische Dokumente ein:
Für ein duales Studium
- Nachweis über ein aktuelles Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis
- Kooperationsvereinbarung mit der RFH
Für ein Studium als Nebenhörer*in
- Studienbescheinigung des aktuellen Studiums, das als Ersthörer*in belegt wird
Im Falle eines vorangegangenen Studiums (gilt auch für Masterbewerbungen)
- Exmatrikulationsbescheinigung (kann nach Studienzulassung nachgereicht werden, wenn das Studium noch nicht abgeschlossen ist)
- Bei gleicher Studienrichtung ohne Abschluss: Unbedenklichkeitsbescheinigung der vorigen Hochschule(n)
Für ein Masterstudium, bei dem der erste Abschluss noch nicht vorliegt
- Notenspiegel mit mind. 150 CP sowie Nachweis über Zulassung zur Bachelorthesis
Für ein Masterstudium
- Nachweis über den Abschluss eines grundständigen Studiums (Bachelor, Diplom) in Form des Abschlusszeugnisses und der Urkunde
- Für einige Masterstudiengänge sind Englischkenntnisse auf der Niveaustufe B2 (Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) sowie Arbeitsnachweise über einschlägige Berufserfahrungen mit der Angabe über Beschäftigungszeitraum, wöchentlicher Stundenzahl und Tätigkeitsbeschreibung erforderlich. Hierzu beachten Sie bitte die entsprechende Zulassungsordnung.
- Für den Master Entrepreneurship: Nachweis der Unternehmensgründung oder des unternehmerischen Vorhabens
Hinweis
Bitte schicken Sie keine amtlichen Unterlagen im Original zu; Urkunden, Zeugnisse u. ä. müssen in gegenbestätigter Kopie eingereicht werden. Es werden notarielle Beglaubigungen sowie Bestätigungen durch Bürgerämter, Arbeitgeber, Kreditinstitute, Pfarrämter u. ä. akzeptiert.
Falls Sie sich für ein Bachelorstudium bewerben möchten und Ihr Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt, können Sie uns gerne Ihre sonstigen Bewerbungsunterlagen zur Vorprüfung zusenden. Zur Vervollständigung Ihrer Bewerbungsunterlagen benötigen wir dann nur noch Ihr Abschlusszeugnis.
Bewerbungszeitraum Wintersemester:
01. März – 15. Juli
Bewerbungszeitraum Sommersemester:
01. September – 15. Januar
Bitte bewerben Sie sich so früh wie möglich, um Ihre Chance auf einen Studienplatz zu erhöhen. Sollten uns nach Bewerbungsschluss noch Studienplätze zur Verfügung stehen, nehmen wir Ihre Bewerbungsunterlagen gerne auch nach der Frist entgegen.
Sie können Ihre Bewerbungsunterlagen entweder postalisch verschicken oder vor Ort in einen unserer Briefkästen einwerfen. Unsere Adresse lautet:
Rheinische Fachhochschule Köln
Stichwort: Studienplatzbewerbung
Schaevenstraße 1 a-b
50676 Köln
Haben Sie noch Fragen zum Bewerbungsprozess oder zu einem Studiengang?
Wenden Sie sich einfach an den entsprechenden Studienberater.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
3. Das Auswahlverfahren
Wenn Ihre Unterlagen bei uns eingegangen sind, prüfen wir, ob diese vollständig sind und Sie erhalten eine Empfangsbestätigung zu Ihrer Bewerbung. Sollten Unterlagen fehlen oder unvollständig sein, werden Sie hierüber in Ihrer Empfangsbestätigung informiert.
Liegt Ihre Studienplatzbewerbung soweit vor, dass Sie zugelassen werden könnten, befinden Sie sich im Auswahlverfahren. Bitte beachten Sie, dass sich die Reihenfolge der Vergabe der Studienplätze in den meisten Studiengängen nach dem Datum richtet, an dem die Studienbewerbung vollständig, d. h. entscheidungsfähig, vorliegt.
Für unsere Bachelorstudiengänge gibt es keinen Numerus Clausus (NC). Die Mindestnoten für unsere Masterstudiengänge können Sie der jeweiligen Zulassungsordnung entnehmen.
4. Ihre Zulassung
Wenn Sie das Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen haben und wir Ihnen einen Studienplatz zuweisen können, erhalten Sie per E-Mail Ihren Zulassungsbescheid mit der weiteren Vorgehensweise für Ihre Immatrikulation. Wir starten mit den Zulassungen für das Wintersemester im Juli und für das Sommersemester im Januar.
Um unseren Zulassungsbescheid versehentlich nicht zu übersehen, achten Sie am besten auf freien Speicherplatz in Ihrem E-Mail-Konto und überprüfen Sie auch ggf. Ihren Spam-Ordner.
5. Ihre Einschreibung an der RFH Köln und Abschluss Ihres Studienvertrags
Nun können Sie sich innerhalb der Frist, die im Zulassungsbescheid angegeben ist, an der RFH zum Studium einschreiben. Sollten Sie die Frist nicht einhalten, behält sich die RFH vor, den für Sie reservierten Studienplatz an eine*n andere*n Studienbewerber*in weiterzugeben.
Erst mit der Immatrikulation wird der Studienvertrag rechtswirksam und es gilt die Gebührenordnung. Bitte beachten Sie, dass eine Exmatrikulation den Studienvertrag nicht automatisch beendet, sondern zusätzlich eine fristgerechte Kündigung erforderlich ist. Die Kündigungsfristen können Sie dem Studienantragsformular entnehmen.
Mit dem Vertragsabschluss erkennen Sie die Studienvertragsbedingungen (siehe Studienantragsformular), die Gebührenordnung sowie die Hausordnung der RFH an:
Bei Aufnahme eines Hochschulstudiums gelten für Sie besondere gesetzliche Bestimmungen zur Krankenversicherung. Wir haben für Sie die verschiedenen Versicherungsvarianten in einem Hinweisblatt zusammengefasst. Bitte informieren Sie sich bereits zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung über Ihren zukünftigen Versicherungsstatus und beziehen Sie ggf. Ihre aktuelle Krankenkasse/-versicherung in die Planung ein.
Im Falle einer Zulassung zum Studium ist für die Einschreibung der Nachweis über das geklärte Versicherungsverhältnis unverzichtbar.
6. Ihr Studium – wir freuen uns auf Sie!
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Eine Übersicht aller angebotenen Studiengänge finden Sie unter https://www.rfh-koeln.de/studium/studiengaenge/index_ger.html. Sofern nicht anders angegeben, finden die Vorlesungen an einem unserer Studienorte in Köln statt.
Das Sommersemester beginnt am 01. März und das Wintersemester am 01. September. Die Vorlesungszeit startet bei den allermeisten Studiengängen in der zweiten Semesterwoche und dauert im Sommersemester 16 Wochen und im Wintersemester 17 Wochen. Es folgt eine zweiwöchige Prüfungsphase und im Anschluss die vorlesungsfreie Zeit. Falls Sie eine Prüfung wiederholen müssen oder die vorlesungsfreie Zeit zur Prüfungsvorbereitung nutzen möchten, bieten wir in der ersten Woche des Folgesemesters eine zweite Prüfungsphase an.
Für alle Bachelorstudiengänge (außer Mediendesign) bieten wir in der ersten Woche des ersten Semesters einen Mathematik-Brückenkurs an. Die Teilnahme ist freiwillig und wird allen Studienanfänger*innen dringend empfohlen. Falls Sie bereits vor Studienbeginn Ihre mathematischen Kenntnisse auffrischen möchten, können Sie auch den kostenlosen Online Mathematik-Brückenkurs OMB+ zur Studienvorbereitung nutzen.
Im Ingenieurbereich haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, ein Mathematik-Qualifizierungssemester zu absolvieren.
Die Kosten für ein Studium bei uns können Sie unserer Gebührenordnung entnehmen.
Einige Studiengänge im Ingenieurbereich sind staatlich refinanziert, weshalb Sie für diese Studiengänge keine Studiengebühren zahlen müssen, sondern lediglich den AStA-Beitrag einmal pro Semester.
Für das Sommersemester können Sie sich vom 01. September bis zum 15. Januar für Ihren Wunschstudiengang bewerben. Der Bewerbungszeitraum für das Wintersemester ist vom 01. März bis zum 15. Juli.
Sofern wir nach Ablauf der Bewerbungsfrist noch Studienplätze zur Verfügung haben, sind Bewerbungen noch möglich. Grundsätzlich gilt: Je früher Sie sich bewerben, desto größer ist Ihre Chance auf einen Studienplatz.
Der erste Schritt der Studienplatzbewerbung ist die Registrierung über unsere Website: www.rfh-koeln.de/studium/studienplatzbewerbung/bewerben. Im Anschluss daran erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail. Parallel schicken wir Ihnen per Post unseren Studienantrag zu mit einer Auflistung aller einzureichenden Unterlagen. Sie können uns den ausgefüllten Studienantrag mit Ihren einzureichenden Unterlagen entweder postalisch zusenden oder vor Ort in einen unserer Briefkästen einwerfen. Die Abgabe der Bewerbungsunterlagen ist unverbindlich.
Nein. Spätestens beim Ausfüllen des Studienantrages, den wir Ihnen nach erfolgter Registrierung zusenden, müssen Sie sich für einen Studiengang entscheiden. Sollten Sie im Laufe des Bewerbungsverfahrens Ihren Studienwunsch ändern wollen, ist das in der Regel kein Problem.
Bitte teilen Sie die Änderung Ihres Studienwunsches dem zuständigen Studienberater mit.
Gerne nehmen wir Ihre Bewerbung bereits auch ohne Ihre Hochschulzugangsberechtigung entgegen. Im Auswahlverfahren nehmen Sie allerdings erst teil, sobald uns auch Ihr Abiturzeugnis, das Zeugnis der vollen Fachhochschulreife oder der Nachweis Ihrer beruflichen Qualifikation als beglaubigte oder gegenbestätigte Kopie vorliegt.
Mit einem berufsbegleitenden Studium können Sie sich abends und am Wochenende weiterbilden. Eine Übersicht unserer berufsbegleitenden und dualen Studiengänge finden Sie hier: https://www.rfh-koeln.de/studium/studiengaenge/.
Die einzureichenden Unterlagen variieren, je nachdem für welchen Studiengang Sie sich bewerben möchten. Grundsätzlich benötigen wir von Ihnen den vollständig ausgefüllten Studienantrag einschließlich der Anlage zum Datenschutz, einen eigenhändig unterschriebenen Lebenslauf, Ihre Geburtsurkunde, ein Passfoto sowie einen Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung. Urkunden und Zeugnisse benötigen wir in beglaubigter Kopie.
Falls Sie bereits studiert haben, müssen Sie darüber hinaus eine Exmatrikulationsbescheinigung einreichen, aus der die Anzahl der bisherigen Hochschulsemester ersichtlich wird. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch eingeschrieben sein, kann der Exmatrikulationsnachweis bei der Immatrikulation nachgereicht werden und stattdessen der Bewerbung vorab eine aktuelle Studienbescheinigung beigefügt werden.
Bei vorangegangenem Studium ohne Abschluss in gleicher Studienrichtung ist zudem eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung der vorigen Hochschule vorzulegen.
Wenn Sie sich für einen Master bewerben möchten, benötigen wir ebenfalls Ihre Bachelorurkunde und Ihr Bachelorzeugnis sowie ggf. Arbeitszeugnisse oder einen Englischnachweis auf B2 Niveau.
Im Zulassungsverfahren können wir Sie erst berücksichtigen, wenn Sie alle zulassungsrelevanten Unterlagen eingereicht haben.
Wir benötigen sämtliche eingereichte Kopien (Zeugnisse, Urkunden, Bescheinigungen) in beglaubigter oder gegenbestätigter Form. Wir akzeptieren notarielle Beglaubigungen sowie Gegenbestätigungen durch Bürgerämter, Arbeitgeber, Kreditinstitute, Pfarrämter oder auch andere (Hoch)Schulen. Bei einer Beglaubigung bzw. einer Gegenbestätigung bestätigt eine neutrale Stelle, dass die Kopie Ihres Dokuments dem Original entspricht.
Bitte schicken Sie uns keine wichtigen Unterlagen im Original zu!
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben oder Sie sich mit einem ausländischen Studienabschluss für einen Masterstudiengang bewerben möchten, muss Ihre Bewerbung zunächst über www.uni-assist.de erfolgen. Sofern Ihre Zugangsberechtigung geprüft wurde und den gesetzlichen Voraussetzungen für ein Studium in Deutschland entspricht, werden die Unterlagen an uns weitergeleitet und wir nehmen Kontakt zu Ihnen auf.
Sofern Sie kein Abitur oder Fachabitur haben, erfüllen Sie möglicherweise die Voraussetzungen für ein Studium – und zwar über eine berufliche Qualifikation. https://www.rfh-koeln.de/studium/studienplatzbewerbung/studieren_ohne_abitur/
Der Zugang zum Studium steht Ihnen mit einem Meisterbrief oder einem anderen staatlich geprüften Abschluss, einer sogenannten Aufstiegsfortbildung (z. B. Fachwirt der IHK oder HWK etc.), sowie einem Abschluss einer Fachschule (staatlich geprüfter Techniker, Betriebswirt etc.) offen. Absolventen*innen einer mindestens zweijährigen, staatlich anerkannten Berufsausbildung, die nach ihrer Ausbildung mindestens drei Jahre im Ausbildungsberuf gearbeitet haben, gelten ebenfalls als beruflich qualifiziert.
Falls Ihre Ausbildung oder Ihre Berufserfahrung fachlich von Ihrem Studienwunsch abweicht, ist eine Zugangsprüfung erforderlich.
Bitte nehmen Sie im Zweifel gern Kontakt zur Studienberatung auf.
Für die Aufnahme der Master Technical Management, MBA International Business, International Business Administration und International Marketing and Media Management ist der Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau B2 zwingend erforderlich. Die genauen Anforderungen finden Sie in der jeweiligen Master-Zulassungsordnung.
Ihre Arbeitserfahrung kann durch ein Arbeitszeugnis mit einer Angabe des Beschäftigungszeitraums, der wöchentlichen Arbeitszeit bzw. dem Beschäftigungsverhältnis und einer detaillierten einschlägigen Tätigkeitsbeschreibung nachgewiesen werden.
Wenn Sie sich bei uns immatrikuliert haben und das Semester gestartet ist, können Sie beim Prüfungsamt einen Antrag auf Anrechnung bereits erbrachter Leistungen stellen. Dieser wird durch die Studiengangsleitung individuell geprüft. Wir können Ihnen nur Leistungen anerkennen, die vom Studieninhalt und Studienumfang (Credit Points) mit unseren Modulen übereinstimmen. Ob Sie durch die anerkannten Leistungen in ein höheres Semester eingestuft werden können, hängt von der Anzahl der anerkannten Module ab und kann nicht pauschal beantwortet werden.
Die Beantragung der Anerkennung von Studienleistungen ist kostenfrei. Für die Beantragung der Anerkennung außerhochschulischer Leistungen, zum Beispiel beruflicher Erfahrungen, erheben wir eine Gebühr in Höhe von 50,00 € für jedes zu prüfende Modul.
Sofern Sie parallel an keiner anderen Hochschule eingeschrieben sind, studieren Sie bei uns als Ersthörer*in. Sollten Sie während des Studiums bei uns noch an einer anderen Hochschule als Ersthörer*in eingeschrieben sein, gelten Sie bei uns als Nebenhörer*in und müssen jedes Semester einen entsprechenden Nachweis über die Ersthörerschaft einreichen.